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Konzert-Verschiebung Tickets zurückgeben? Fehlanzeige!

Veranstalter drücken Konsumenten ihre AGB auf und behaupten, das sei nun geltendes Recht.

Eine «Espresso»-Hörerin und ihr Mann sind begeisterte Konzertgänger. Vor allem Opern sind ihre grosse Leidenschaft. Deshalb hatten sie für sich und ein befreundetes Ehepaar Billette gekauft für einen Konzertabend im KKL Luzern im März dieses Jahres.

Unter dem Titel «Die schönsten Opernchöre» singen berühmte Chöre Stücke aus den grossen Opern. Die vier Tickets kosteten insgesamt knapp 600 Franken. Veranstalter ist Obrasso-Concerts, ein Zentralschweizer Familienunternehmen.

SKS empfiehlt Betreibung als letztes Mittel

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Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), kennt ähnliche Fälle, in denen Veranstalter auf stur schalten. Sie empfiehlt, beim Veranstalter schriftlich den Betrag zurückzufordern und wenn das nichts bringt: «Als äussersten Schritt können die Konsumenten einen Veranstalter auch betreiben.» Das bringe ihrer Erfahrung nach meist den gewünschten Erfolg.

Hilfreiche Links der SKS dazu:

«Rückgabe oder Tausch ist ausgeschlossen»

Mit der Corona-Pandemie wurde der erste Konzert-Termin verschoben, auf den 6. Juni. Noch sind die vier Konzertliebhaber guten Mutes, alle halten sich den Abend frei und hoffen, dass das Konzert stattfinden wird. Dann der nächste Behörden-Entscheid: Bis mindestens Ende August dürfen keine Konzerte in grossen Sälen stattfinden.

Für «Die schönsten Opernchöre» des Veranstalters Obrasso-Concerts heisst das: Dieser Anlass im KKL Luzern findet ein Jahr später statt, im März 2021. Die «Espresso»-Hörerin versucht daraufhin, die vier Billette zurückzugeben: «Müssen wir diese Verschiebung akzeptieren? Wer weiss, was am 20. März 2021 ist? Ob wir alle noch leben?»

Der Veranstalter Obrasso schreibt den Ticketbesitzern, eine Rückgabe der Tickets sei ausgeschlossen, das sei so in seinen AGB geregelt.

Auch als «Espresso» anklopft und fragt, warum Obrasso sich nicht an das geltende Recht halte, welches Kundinnen und Kunden die Wahl lässt, ob sie das Ticket behalten oder zurückgeben wollen, schreibt das Unternehmen: «Mit der Anwendung unserer AGB bieten wir unseren Kunden Gewähr, alle fair und gleich zu behandeln. Mit dem Kauf von Konzerttickets stimmen die Kunden unseren AGB zu. Diese versprechen, dass Tickets für das Verschiebedatum ihre Gültigkeit behalten und nicht zurückgenommen werden.»

Auch KKL stützt die kundenunfreundliche Handhabung

Die Musikfans sind enttäuscht. Das Ehepaar hat nun schriftlich interveniert bei Obrasso und besteht darauf, dass die vier Tickets rückerstattet werden. Der Fall werde nun geprüft, hiess es als Antwort.

«Espresso» wollte auch noch vom renommierten Konzerthaus in Luzern, dem KKL, wissen, wie es sich zu dieser kundenunfreundlichen Geschäftspraxis des Veranstalters stellt. Hierzu liess die Medienstelle verlauten: «Verschiebungen sind unseres Erachtens rechtlich zulässig und es erfolgt in solchen Fällen keine Rückerstattung. Wie kulant gehandelt wird, hängt vom jeweiligen Veranstalter ab. Solange die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, ist es nicht am KKL Luzern hier einzuschreiten.»

Ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten sind oder nicht, müsste ein Richter entscheiden. Und solange niemand den Rechtsweg beschreitet, berufen sich Veranstalter weiterhin auf ihre AGB.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Espresso, 07.05.2020, 08:13

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