- Die Armee will ihre Regeln, wann Väter die Geburt ihres Kindes als Verschiebungsgrund für ihren Militärdienst angeben können, überprüfen.
- Einen generellen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub mittels Änderung der Verordnung zur Militärdienstpflicht lehnt der Bundesrat hingegen ab.
- Verteidigungsministerin Viola Amherd beantwortete damit während der Fragerunde im Nationalrat eine Anfrage von Mattea Meyer (SP/ZH).
Ob Männer aufgrund der Geburt ihres Kindes die Rekrutenschule oder den Wiederholungskurs verschieben können, liege schon heute in der Verantwortung ihrer Vorgesetzten, sagte Amherd. Hätten Väter die Pflicht, eigene Kleinkinder zu betreuen und sei eine Ersatzbetreuung während der Dienstzeit nicht möglich, so würden Gesuche um Verschiebung bewilligt.
Nachdem das Parlament in der letzten Session für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub gestimmt hat, will das VBS nun die Weisungen des Armeechefs diesbezüglich präzisieren, wie Amherd weiter ausführte.
Verhältnismässig wenige Fälle
Konkretisiert werden solle, wann das persönliche Interesse höher zu gewichten sei als das öffentliche. «Unter diese Bestimmungen könnte neu auch die Geburt eines Kindes während einer Militärdienstleistung aufgenommen werden», sagte die Bundesrätin.
Sie betonte, dass sich diese Frage in der Praxis selten stelle. Es gehe um verhältnismässig wenige Fälle.