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Keller-Suter erklärt den Schutzstatus S
Aus News-Clip vom 04.03.2022.
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Krieg in der Ukraine Fliehende, Sanktionen, Gas: Das hat der Bundesrat entschieden

Der Bundesrat will Fliehende unbürokratisch aufnehmen und setzt weitere Sanktionen in Kraft. Die Übersicht.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitere Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entwicklung in der Ukraine getroffen.

Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer: Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine haben weit über eine Million Menschen das Land in Richtung Schengen-Länder verlassen. Es wird erwartet, dass viele Flüchtende auch in der Schweiz Schutz suchen werden.

Dafür möchte der Bundesrat Schutzstatus S für Ukrainer und Ukrainerinnen aktivieren, wie dies das Asylgesetz vorsieht. Es wäre das erste Mal, dass die Schweiz diesen Status anwendet. Damit könnten Ukrainer und Ukrainerinnen ohne Visum in die Schweiz einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei in Schengen-Ländern aufhalten. Danach könnten die Geflüchteten mit dem Status S rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten, ohne ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

Damit schliesst sich die Schweiz einer Lösung an, für die sich die EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich ausgesprochen haben. Bis Mitte kommender Woche läuft nun eine Konsultation bei den Kantonen, den Hilfswerken und dem UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, bevor der Bundesrat definitiv über die Einführung entscheidet.

Der Schutzstatus S

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Der Schutzstatus S ist im Asylgesetz vorgesehen und gewährt Menschen für die Dauer einer schweren Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, vorübergehend Schutz. Das Instrument wurde aufgrund der Jugoslawien-Kriege in den 1990er-Jahren geschaffen. Damit soll auch das Asylsystem entlastet werden. Das mit dem Ausweis S verbundene Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es auch, Familienangehörige nachzuziehen.

Bei der Reisefreiheit oder der Erwerbstätigkeit schlägt der Bundesrat Anpassungen am Status S vor, damit er gleichwertig wird wie der Status, den die EU-Mitgliedstaaten den Ukrainerinnen und Ukrainern gewährt. Damit wird sichergestellt, dass die Personen auch nach 90 Tagen im Schengen-Raum reisen und bereits nach einem Monat einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Die Unterbringung erfolgt direkt in den Kantonen oder auch in Privatunterkünften. Der Bund entschädigt die Kantone pauschal für Unterbringung, Krankenversicherung und Betreuung.

Wenn der Status S nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben worden ist, erhalten die Betroffenen eine Aufenthaltsbewilligung B.

Massnahmen für die Gasversorgungssicherheit: Die Invasion Russlands in der Ukraine hat auch Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit der Schweiz. Sie könnte im kommenden Winter durch die Krise und Wirtschaftssanktionen geschwächt werden. Darum hat der Bundesrat das UVEK, das WBF und die Wettbewerbskommission (Weko) beauftragt, sicherzustellen, dass die Schweizer Gasbranche möglichst rasch Gas, Gasspeicherkapazitäten, Flüssiggas (LNG) und LNG-Terminalkapazitäten beschaffen kann. Die Gasbranche soll dies rasch umsetzen können, ohne später kartellrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, weil solche Beschaffungen nur durch Absprachen innerhalb der Branche möglich sind.

Laut dem Bundesrat ist diese Massnahme notwendig, weil die Schweiz keine grossen Gasspeicher hat und von internationalen Importen abhängig ist. Die EU-Mitgliedsländer haben ein Solidaritätsabkommen für die gegenseitige Gaslieferung in Notlagen abgeschlossen, bei dem die Schweiz nicht eingebunden sei.

Ein Restrisiko bleibt bestehen bei ungeplanten Kraftwerksausfällen oder bei einer längeren Kälteperiode sowie eines allfälligen Lieferstopps von russischem Gas. Die Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich (Elcom) beobachte die Situation in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie und der wirtschaftlichen Landesversorgung sowie mit der Stromnetzbetreiberin Swissgrid.

Weitere Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland: Der Bundesrat hat beschlossen, weitere Sanktionspakete der EU zu übernehmen. Sogenannte Dual-Use-Güter für militärische, wie auch für zivile Zwecke dürfen nicht mehr nach Russland ausgeführt werden. Verboten werden auch Exporte strategischer Güter für Militärtechnologien, für den Ölsektor und die Luft- und Raumfahrtindustrie. Verboten werden auch Dienstleistungen, etwa Reparaturarbeiten, aber auch Versicherungen.

Weiter verbietet die Schweiz wie die EU Transaktionen mit der russischen Zentralbank. Massnahmen im Finanzbereich betreffen auch Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen. Zudem trägt die Schweiz den Ausschluss mehrerer russischer Banken vom Banken-Kommunikationsnetzwerk Swift mit. Schliesslich sperrt die Schweiz Vermögen von weiteren Personen aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin.

SRF 4 News, 04.04.2022, 15:00 Uhr;

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