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Krieg in der Ukraine Sanktionen gegen Russland: Bundesrat verschärft Umgehungsregeln

  • Bundespräsident Ignazio Cassis hat am Nachmittag im Namen des Gesamtbundesrats den russischen Einmarsch in die Ukraine aufs Schärfste verurteilt.
  • «Russland hat das Völkerrecht massiv verletzt.» Die Schweiz verschärfe deshalb die bereits bestehende Regeln zur Umgehung von Sanktionen, so Cassis.
  • Einzelne Massnahmen der Schweiz gegen Russland würden verschärft, insbesondere im Finanzbereich, sagte Cassis. Details dazu nannten im Anschluss Experten des Bundes.

Cassis, der zwischen der ausserordentlichen Bundesratssitzung und einer OSZE-Krisensitzung kurz vor die Medien trat, bedauerte den militärischen Konflikt auf europäischem Boden. «Der Bundesrat fordert Russland auf, seine Truppen von ukrainischem Boden zurückzuziehen.» Diese Meinung hat der Bundesrat laut Cassis auch dem russischen Botschafter in der Schweiz «unmissverständlich» mitgeteilt.

«Krise betrifft ganz Europa»

Die Landesregierung mache sich grosse Sorgen um die ukrainische Bevölkerung, doch die Krise betreffe ganz Europa, so Cassis. Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eigene Sanktionen gegen Moskau.

Er werde aber seine Massnahmen gegen Russland nach dem Einmarsch des Landes in die Ukraine verschärfen. Die Regierung werde ihre Vorschriften anpassen, damit die Schweiz nicht zur Umgehung der von der Europäischen Union verhängten Sanktionen genutzt werden könne, sagt Bundespräsident Cassis. Diesen Weg habe die neutrale Schweiz bereits 2014 im Zusammenhang mit den von der EU ergriffenen Massnahmen wegen der Annektierung der Krim eingeschlagen.

Kein Einfrieren von Geldern

Expertinnen und Experten des Bundes erklärten im Anschluss, dass die Schweiz faktisch alle bisher getroffenen EU-Sanktionen gegenüber Russland übernehme – mit einer Ausnahme. Vorerst sollen demnach in der Schweiz keine Gelder von Privatpersonen eingefroren werden.

Bei den Finanzsanktionen gegen Personen geht die Schweiz etwas weniger weit als die EU, verschärft aber ihre heutige Praxis ebenfalls. So soll die Meldepflicht durch eine strengere, noch zu definierende Massnahme ersetzt werden, wie Botschafter Erwin Bollinger sagte.

Sanktionen erlassen oder Umgehung verhindern?

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Als Mitglied der UNO ist die Umsetzung der vom Sicherheitsrat erlassenen nicht-militärischen Sanktionen für die Schweiz völkerrechtlich verbindlich. Die Schweiz hat deshalb gegenüber einzelnen Staaten (die Liste publiziert das Seco ) sogenannte Embargomassnahmen erlassen.

Der Bundesrat kann auch Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder von wichtigen Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen.

Als Nicht-Mitglied der EU ist die Schweiz nicht generell zur Übernahme der von Brüssel verhängten Sanktionen verpflichtet. Sie kann allerdings über eine entsprechende Verordnung Massnahmen ergreifen, die die Umgehung dieser Sanktionen über die Schweiz, notabene den Finanzplatz, verhindern sollen.

Juristisch betrachtet setzt der Bundesrat seinen Entscheid über die heute geltende sogenannte Umgehungsverhinderungsverordnung um. Diese nehme die allermeisten Massnahmen der Europäischen Union auf. «Das hat mehr oder weniger denselben Effekt, wie wenn Sanktionen direkt beschlossen würden», sagte Bollinger. Im Syrien-Konflikt hatte der Bundesrat die Sanktionen der EU eins zu eins übernommen.

Laut Regierungssprecher André Simonazzi geht es dem Bundesrat «letztlich darum, dass die Schweiz nicht für die Umgehung von Sanktionen gegenüber Russland benutzt werden kann».

SRF 4 News, 24.02.2022, 17:00 Uhr ; 

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