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Kritik an Basler Polizei Gummischrot-Einsatz an «Nazifrei»-Protest wird untersucht

  • Die Basler Staatsanwaltschaft muss den Gummischrot-Einsatz der Polizei untersuchen.
  • Der Einsatz erfolgte 2018 im Zuge der ersten «Basel-Nazifrei»-Demonstration.
  • Der Gummischrot-Einsatz sei «aus mehreren Gründen problematisch», begründet das Appellationsgericht seinen Entscheid.

Die Polizei habe im November 2018 zwar «nicht ohne jeglichen Anlass» zu Gummischrot gegriffen, so das Appellationsgericht am Dienstag. Allerdings sei der Mitteleinsatz eher auf eine Provokation hin als auf eine Bedrohung erfolgt. Weiter gebe es Hinweise darauf, dass der Mindestabstand von 20 Metern unterschritten worden sei.

Staatsanwaltschaft wollte nicht ermitteln

Ein Teilnehmer der «Nazifrei»-Demonstration wirft der Polizei vor, ihn mit Gummischrot am rechten Auge getroffen zu haben. Er erstattete Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft wollte in der Sache zunächst nicht ermitteln. Nun wird sie aber dazu verpflichtet. Das hat das Appellationsgericht entschieden.

Ein Ausstandsgesuch des Beschwerdeführers gegen die gesamte Basler Staatsanwaltschaft hat das Appellationsgericht hingegen abgewiesen.

Demonstration gegen die PNOS

2018 traf sich die rechtsextreme Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) in Basel. Gegen diese Kundgebung formierte sich Widerstand. Tausende trafen sich auf dem Messeplatz, um gegen die PNOS zu demonstrieren. Es war die erste «Basel-Nazifrei»-Demonstration. Sie war nicht bewilligt.

Gruppe von Menschen mit Flaggen vor einem Gebäude.
Legende: Eine Handvoll Demonstranten für die Partei National Orientierter Schweizer versammelte sich 2018 in Basel. Gegen diese Kundgebung gab es eine Gegendemonstration. KEYSTONE/Georgios Kefalas

Die Polizei schritt ein. Unter anderem setzte sie Gummigeschosse gegen die «Nazifrei»-Demonstration ein. Dieser Einsatz muss nun untersucht werden.

Die «Nazifrei»-Demonstration wühlte sowohl die Basler Politik als auch die Justiz auf. Es kam zu einer regelrechten Flut von Prozessen gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der «Nazifrei»-Demonstration.

Zudem wurde der damalige PNOS-Chef wegen antisemitischer Aussagen an der Kundgebung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Regionaljournal Basel, 19.8.2025, 12:03 Uhr ; 

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