- Vor Abstimmungen informieren die Behörden in Einzelfällen nur «bedingt zweckmässig», so die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N).
- Die GPK erkennt in einem neuen Bericht «teilweisen Handlungsbedarf» und fordert eine einheitliche Regelung.
- Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) hatte die Informationen zu zwei Referenden und zwei Initiativen analysiert.
Konkret befasste sich die PVK mit dem Referendum zu den Kinderabzügen und jenem zum Filmgesetz sowie mit der Konzernverantwortungs- und der Pestizidinitiative. Laut dem Bericht wurden vereinzelt Defizite festgestellt.
Kampagne statt Information
Beim Referendum zu den Kinderabzügen zum Beispiel seien die Detailausführungen in den Abstimmungserläuterungen in einem Punkt eher argumentativ als faktenbasiert ausgefallen. Die Kommunikation sei «eher minimalistisch» gewesen. Die Informationen im Abstimmungsbüchlein zum Filmgesetz waren gemäss PVK-Bericht unvollständig und nicht durchgehend transparent, indem eine Grafik zu stark vereinfacht dargestellt wurde.
Kritik an der Ausgewogenheit gab es bei der Konzernverantwortungsinitiative: Die Kommunikation des Departements sei «mehr auf die Ablehnung der Initiative als auf die Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausgerichtet» gewesen. Die vorgesehene Art und Weise der Kommunikation überschritt nach Auffassung der PVK die Grenze zwischen Information und Kampagne. Laut der PVK war die Kommunikation der Departementsvorsteherin – damals Karin Keller-Sutter – angesichts der intensiven Medienkampagne zwar verhältnismässig, die vorgesehenen Massnahmen waren jedoch zu wenig auf die breite Information der Bevölkerung ausgerichtet.
Einheitliche Regeln und mehr Vieraugenkontrolle
Insgesamt würden der Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Behördenkommunikation und die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Inhalte der Kommunikation zwar in den meisten Fällen eingehalten, beurteilt die Geschäftsprüfungskommission. Problematisch sei aber, dass der Informationsauftrag in einzelnen Fällen so interpretiert werde, dass die Stimmbevölkerung von einer Meinung überzeugt werden solle. «Dadurch wird dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht Rechnung getragen», so die Kommission. In diesem Bereich brauche es eine einheitliche Regelung zu den Grundlagen der Behördenkommunikation, die für alle Departemente gleichermassen gelte.
Zudem würden die Weisungen der Bundeskanzlei für die Redaktion der Abstimmungserläuterungen von den Departementen nicht ausreichend genutzt. «Die Kommission kritisiert das mangelnde Verantwortungsbewusstsein der Departemente», heisst es im Bericht. Die Kommission war auch überrascht, dass eine Vieraugenkontrolle der Informationen und Zahlen nicht immer durch diejenigen Personen durchgeführt werde, die über das nötige fachliche Wissen verfügten.
Empfehlungen an den Bundesrat
Bei öffentlichen Äusserungen oder Beiträgen in den sozialen Medien soll festgelegt werden, welche Behörde zu welchem Aspekt kommuniziert. Der Bundesrat muss zu den Empfehlungen der GPK bis Mitte Februar Stellung nehmen. Im Bundesgesetz über die politischen Rechte wird verlangt, dass der Bundesrat die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen informiert. Dabei hat er die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit zu beachten.