Gerichte sollen Mitglieder terroristischer Organisationen milder bestrafen können, wenn diese den Behörden wertvolle Informationen liefern.
Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat dafür ausgesprochen.
Die grosse Kammer nahm am Mittwoch oppositionslos eine Motion ihrer Rechtskommission an.
Mit 108 zu 72 Stimmen abgelehnt hat der Nationalrat eine Motion zum selben Thema von Ständerat Claude Janiak (SP/BL), die weitergegangen wäre.
«Ich mache ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann.» So wie Don Vito Corleone im Film «der Pate» sein Gegenüber überzeugen kann, ihm einen Gefallen zu machen, so handhaben es auch weltweit die Strafverfolgungsbehörden: Ein Krimineller, dem Straffreiheit gewährt wird – wer will dieses Angebot ausschlagen?
Nach geltendem Recht kann Mitgliedern krimineller Organisationen für ihre Kooperation Strafmilderung gewährt werden. Diese «kleine Kronzeugenregelung» gilt allerdings nicht für Mitglieder von Gruppierungen wie dem Islamischen Staat oder Al-Kaida.
Gericht entscheidet
Das soll nun geändert werden. Auch der Bundesrat sprach sich für eine Ausdehnung der «kleinen Kronzeugenregelung» aus. Janiaks Motion ging ihm dagegen zu weit, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte.
Der Grund: Mit der Kommissionsmotion würde in jedem Fall das Gericht über eine allfällige Strafmilderung entscheiden. Mit Janiaks Motion würde bereits die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Kooperation belohnt wird. Sie könnte einem Kronzeugen also verbindlich eine Strafreduktion oder Straffreiheit zusichern, sagte Sommaruga. Das Gericht wäre an diese Zusicherung gebunden.
Ball beim Ständerat
Über die Motion der Nationalratskommission muss nun noch der Ständerat entscheiden. Janiaks Vorstoss ist vom Tisch. Die vorberatende Kommission hatte beide gutgeheissen. Sie sei sich bewusst, dass es um ein heikles Spannungsfeld zwischen rechtsstaatlichen Prinzipien und den Interessen der Strafverfolgung gehe, sagte Sprecher Karl Vogler (CSP/OW).
Auch bestehe die Gefahr, dass ein Anreiz zu Falschaussagen geschaffen werden könnte. Trotz dieser Bedenken sei die Kommission aber zum Schluss gelangt, dass die möglichen Vorteile überwögen. Es gelte, der Staatsanwaltschaft eine wirksame Waffe an die Hand zu geben.
Die Gegner von Janiaks Vorschlag monierten, damit würde das Prinzip der Rechtsgleichheit verletzt. Ausgerechnet die schlimmsten Kriminellen könnten Strafen entgehen, weil sie über wichtige Informationen verfügten, sagte Yves Nidegger (SVP/GE). Die Botschaft: «Wenn Sie über Informationen verfügen, können Sie sich freikaufen», sei eine sehr schlechte Botschaft an potenzielle Terroristen.
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