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Kündigungsschutz fehlt Schweiz auf schwarze Liste gesetzt

  • Gewerkschaftlich aktive Arbeitnehmende sind in der Schweiz nicht genügend vor Kündigung geschützt.
  • Das kritisiert die internationale Arbeitsorganisation ILO.
  • Sie hat die Schweiz deshalb auf eine schwarze Liste gesetzt – kurz vor einer Jubiläumskonferenz in Genf.

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Aus dem Archiv: Neue Arbeitswelt verändert die Gesellschaft
Aus ECO vom 22.10.2018.
abspielen. Laufzeit 17 Minuten 7 Sekunden.

Die Liste hat die zuständige ILO-Kommission beschlossen, wie diese auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte. Sie umfasst vierzig Länder, die ILO-Konventionen verletzten. Zusammen mit Griechenland und Weissrussland ist die Schweiz das einzige europäische Land auf der Liste.

Ihr wird vorgeworfen, völkerrechtliche Verpflichtungen nicht einzuhalten. Dabei geht es um die ILO-Konvention 98 zum Kündigungsschutz für gewerkschaftlich engagierte Arbeitnehmende, welche die Schweiz 1999 ratifiziert hat.

Nach Arbeitskampf entlassen

Zwar ist nach Schweizer Recht eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie wegen einer rechtmässigen gewerkschaftlichen Tätigkeit erfolgt. Die maximale Entschädigung für missbräuchliche Kündigung liegt aber lediglich bei sechs Monatslöhnen.

«Schuss vor den Bug»

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Dass die Schweiz deshalb nun auf einer schwarzen Liste figuriert, ist aus Sicht der Gewerkschaften ein «Schuss vor den Bug», wie es Luca Cirigliano vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ausdrückt. Es zeige, dass sie ihre Hausaufgaben nicht gemacht habe. Nun müsse etwas geschehen.

Aus Sicht der ILO reicht das nicht. Die Organisation hatte bereits 2004 moniert, das wirke nicht genügend abschreckend für die Arbeitgeber. Mit der geltenden Regelung könnten gewerkschaftlich engagierte Arbeitnehmende mundtot gemacht werden.

Der ILO-Bericht, auf welchem die Liste basiert, erwähnt das Beispiel eines Neuenburger Spitals, das Mitarbeitende nach einem Arbeitskampf entlassen hat.

Unvereinbare Positionen

Die ILO-Kommission lädt die Schweizer Regierung ein, zu diesem und weiteren Fällen Stellung zu nehmen. Sie betont, dass die Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung bestimmte Bedingungen erfüllen sollte. So sollte sie der Grösse des Unternehmens angemessen sein. Ein grosses Unternehmen müsste also mehr Monatslöhne zahlen als ein KMU.

In seinem letzten Bericht zuhanden der ILO schrieb der Bundesrat , dass die Sozialpartner an ihren unterschiedlichen Haltungen in dieser Frage festhielten.

Die Gewerkschaften forderten eine Entschädigung von mindestens zwölf Monatslöhnen und die Möglichkeit einer Wiedereinstellung. Die Arbeitgeber dagegen wünschten keine höheren Entschädigungen bei missbräuchlicher Kündigung.

Wer kommt auf die Liste?

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Ob ein Land auf die die schwarze Liste kommt, entscheidet die ILO-Kommission anhand mehrerer Kriterien. Dazu gehören der Schweregrad des Problems, die Dringlichkeit der Situation sowie die Qualität und Ausführlichkeit der Antwort der Regierungen in ihren Berichten auf Fragen der ILO.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schreibt auf Anfrage, es habe die Auflistung der Schweiz in der «Longlist» der ILO zur Kenntnis genommen. Die Liste wird an der ILO-Konferenz behandelt, die am 10. Juni in Genf beginnt. Dort wird entschieden, ob die Schweiz auch auf die «Shortlist» mit 25 Ländern kommt. Die Schweiz würde in diesem Fall gerügt und aufgefordert, etwas gegen den Missstand zu unternehmen.

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