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Landsgemeinde Glarus 2026 Die wichtigsten Entscheide der Glarner Landsgemeinde

An der Landsgemeinde 2026 wurde unter anderem über Steuerabzüge, Verkehrsabgaben und Prämienverbilligungen diskutiert.

Es gebe kein «Brüllerthema» dieses Jahr. Das war die Prognose im Vorfeld zur Glarner Landsgemeinde 2026. Und sie traf ein. Uninteressant war sie jedoch nicht. 13 Traktanden standen auf der Liste. Hier die wichtigsten Entscheide der Landsgemeinde – und zum Einstieg ein paar visuelle Eindrücke.

Glarner Landsgemeinde 2026 in Bildern

Steuerabzug fürs Pendeln neu beschränkt

Für notwendige Fahrten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort gibt es eine Änderung bei den möglichen Abzügen bei den Steuern. Bisher konnten Fahrkosten unbegrenzt abgezogen werden. Neu können nur noch maximal 6000 Franken abgezogen werden.

Diese Änderung ist Teil des kantonalen Sparprogramms. 6000 Franken sei ein Wert, der im interkantonalen Vergleich im Mittelfeld liege, hiess es von den Behörden.

Verkehrsabgabe auch für Elektroautos

Neu werden im Kanton Glarus bei der Verkehrssteuer alle Fahrzeuge nach Gewicht und Motorleistung besteuert. Dieser Änderung hat die Landsgemeinde zugestimmt. Bisher wurden auf Elektroautos keine Verkehrssteuern erhoben.

Teil der angenommenen Vorlage ist eine Übergangsregelung: Für E-Autos soll es während vier Jahren einen Rabatt von 25 Prozent geben.

Prämienverbilligung wird neu automatisch ausbezahlt

Anspruchsberechtigte von Prämienverbilligungen erhalten diese künftig ohne Gesuch und automatisch. Diesem Vorschlag der Regierung stimmte die Landsgemeinde zu.

Hintergrund ist, dass der Bund die Kantone verpflichtet, deutlich mehr Geld für die Prämienverbilligung einzusetzen. Für den Kanton Glarus bedeutet das, dass er über acht Millionen Franken zusätzlich auszahlen muss.

Redezeit wird nicht beschränkt

Ein Memorialsantrag (Anliegen einer Bürgerin oder eines Bürgers) verlangte, dass Voten an der Landsgemeinde künftig auf drei Minuten begrenzt werden. Für dieses Anliegen hatte die Landsgemeinde jedoch kein Gehör, der Antrag wurde abgelehnt.

Speziell an dem Antrag war, dass dieser vom Landrat (dem Glarner Kantonsparlament) als unerheblich erklärt wurde. Die Landsgemeinde konnte deshalb nur entscheiden, ob das Anliegen gar nicht weiterverfolgt wird oder an der nächsten Landsgemeinde noch einmal ausführlich besprochen wird. Sie hat sich für Ersteres entschieden.

SRF 4 News, 3.5.2026, 14:00 Uhr ; 

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