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Lebenslanges Tätigkeitsverbot Pädophilen-Gesetz bald unter Dach

  • Im Zentrum des Gesetzes steht ein automatisches lebenslanges Tätigkeitsverbot für Berufe mit Kontakt zu Minderjährigen für einschlägig vorbestrafte Täter.
  • Dank einer Härtefallklausel soll der Richter bei besonders leichten Fällen auf ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen verzichten können.
  • Noch offen: Der Ständerat will für Liebesbeziehungen zwischen Heranwachsenden und jungen Erwachsenen wegen Abgrenzungsproblemen keine spezielle Regelung.

Tätigkeitsverbot und Härtefallklausel: Ein automatisches lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen für einschlägig vorbestrafte Täter wirft die Frage der Verhältnismässigkeit auf. National- und Ständerat haben das Problem mit einer Härtefallklausel gelöst: In besonders leichten Fällen soll das Gericht darauf verzichten können, ein Tätigkeitsverbot zu verhängen. Damit können absurde und besonders stossende Fälle vermieden werden. Fälle von Jugendliebe fallen nach Ansicht der kleinen Kammer ebenfalls unter die Härtefallklausel. Um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, hat sie auf eine spezielle Regelung für Liebesbeziehungen zwischen Heranwachsenden und jungen Erwachsenen verzichtet. Damit schuf er eine Differenz zum Nationalrat.

Keine weiteren Ausnahmen: Über die Delikte, die ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen oder Abhängigen zur Folge haben, herrscht hingegen Einigkeit. Es handelt sich meist um schwere Straftaten wie sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung. Zunächst wollte der Ständerat Übertretungen und Antragsdelikte aus dem Katalog der Anlasstaten streichen. Das hätte sexuelle Belästigung und Exhibitionismus betroffen.

Konsum von Pornografie: Zudem wollte die kleine Kammer eine Ausnahme für den Konsum von Pornografie machen. Die vorberatende Kommission beantragte, dabei zu bleiben, weil leichtere Delikte nicht mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot bestraft werden sollten. Justizministerin Simonetta Sommaruga sah das insbesondere in Bezug auf den Konsum verbotener Pornografie anders. Stefan Engler (CVP/GR) argumentierte, dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit werde bereits mit der Härtefallklausel Rechnung getragen. Der Ständerat folgte ihm mit 23 zu 18 Stimmen.

Alter der Opfer: Unterlegen ist die Kommission auch mit dem Antrag, dass nur jene Straftaten automatisch mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen belegt werden sollen, die an oder vor unter 16-Jährigen begangen wurden. Der Nationalrat hatte die Altersgrenze der Opfer von Anlasstaten bei 18 Jahren festgelegt. Daniel Jositsch (SP/ZH) argumentierte vergeblich, dass die Initiative nur Tätigkeitsverbote für Täter verlange, die eine Straftat an Kindern begangen habe. Wer eine Straftat an einer über 16-jährigen Person begehe, sei nicht unbedingt pädophil, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Engler hingegen bezeichnete auch unter 18-jährige Lehrlinge oder junge Sportler als besonders schutzbedürftig. Die Änderung des Strafgesetzbuchs geht nun zurück an den Nationalrat. Eine weitere Differenz, die es zu bereinigen gilt, betrifft das Strafregister-Informationssystem VOSTRA.

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