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Lehre für Ukraine-Flüchtlinge Wirtschaft will Planungssicherheit für ukrainische Lernende

Noch ist unklar, ob ukrainische Lernende mit Status S bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben dürfen. Jetzt fordern die Arbeitgeber Planungssicherheit.

Geflüchtete aus der Ukraine mit Status S dürfen voraussichtlich bis März 2024 in der Schweiz bleiben. Nach dem Bundesratsentscheid vergangene Woche stellt sich gerade für junge Geflüchtete die Frage nach Ausbildungsplätzen.

Grundsätzlich sei eine Lehre möglich, erklärt das Staatssekretariat für Migration SEM schriftlich: «Der Bundesrat hat beschlossen, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S zu erleichtern. Dazu gehört auch der Antritt einer Lehre.»

Und wenn sich die Lage verbessert?

Noch unklar ist aber, was passiert, wenn sich die Sicherheitslage in der Ukraine verbessert und der Status S widerrufen werden sollte. Dann müssten die Betroffenen relativ rasch wieder ausreisen. Lernende unter Umständen noch bevor sie die Lehre abgeschlossen haben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband und verschiedene Branchenverbände verlangen deshalb jetzt mehr Planungssicherheit: «Wir fordern angemessene Übergangsfristen, so dass es möglich sein sollte, dass ukrainische Jugendliche ihre Lehre auch hier in der Schweiz zu Ende führen können», erklärt Andy Müller vom Arbeitgeberverband auf Anfrage von SRF.

Und  offenbar planen die Arbeitgeber bereits entsprechend: Man gehe davon aus, dass der Bund die Regeln so anpasse, dass Jugendliche in jedem Fall bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben könnten.

SEM: Noch kein Entscheid zu allfälliger Speziallösung

Das Staatssekretariat für Migration hingegen stellt klar, dass der Zeitpunkt der Aufhebung des Schutzstatus S abhängig sei von der Entwicklung der Lage in der Ukraine. Man prüfe derzeit, welche Fristen nach einer Aufhebung des Status S gelten sollen. Ob es aber eine Speziallösung für Lernende geben wird, werde erst noch entschieden. Und mit Blick auf die Arbeitgeber heisst es: «Entsprechend sind solche Annahmen verfrüht.»

Status S: Gekommen, um zurückzukehren

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Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in der Schweiz den Status S (S für schutzbedürftig). Betroffene können in der Schweiz bleiben, solange die Bedrohung anhält. Ein Asylverfahren und damit eine individuelle Prüfung der Verfolgungssituation findet nicht statt. Wer den Status S hat, darf grundsätzlich arbeiten und hat Anrecht auf Sozialhilfe. Vorgesehen ist die Rückkehr ins Heimatland, sobald die Bedrohung wegfällt. Der Bundesrat geht im Fall der Ukraine davon aus, dass dies nicht vor März 2024 der Fall sein wird.

Berufsberatung: Lehre «in jedem Fall sinnvoll»

Mit dieser unklaren Aussicht stellt sich für junge Ukrainerinnen und Ukrainer die Frage, ob sich eine Berufsausbildung überhaupt lohnt. Auch weil unklar ist, ob die Ausbildung in der Schweiz nach einer Rückkehr in der Ukraine anerkannt wird.

Verantwortlich für die Beratung der Betroffenen sind die kantonalen Bildungsdirektionen. Aus Bern heisst es, man weise geflüchtete Familien darauf hin, dass es «in jedem Fall sinnvoll» sei, die Zeit in der Schweiz für Weiterbildung zu nutzen. Das Wissen aus einer Lehre nütze auch, wenn diese nicht abgeschlossen werden könne.

Wohl erst wenige Dutzend Lehrverträge

Klar ist: Die Zahl der möglichen Lernenden ist klein. Auch Branchen mit grossem Fachkräftemangel rechnen nicht damit, dass sie den Personalbedarf mit ukrainischen Lernenden decken können.

Der Arbeitgeberverband schätzt, dass zurzeit ungefähr 2000 junge Ukrainerinnen und Ukrainer in einem Alter sind, in dem eine Lehre in Frage kommt. Davon würden aber wohl nur einige Dutzend tatsächlich eine Lehre in der Schweiz antreten – eine kleine Zahl angesichts der fast 70'000 Geflüchteten, die in der Schweiz den Status S erhalten haben.

HeuteMorgen, 17.11.2022, 06:00 Uhr

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