- Zwischen 2018 und 2020 sollen sieben Personen an einer Listerien-Infektion gestorben sein.
- Nun erhebt die Schwyzer Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen ehemaligen Käser. Unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.
- Die Käserei hat ihren Betrieb bereits 2020 eingestellt.
Von 2018 bis 2020 erkrankten 20 Personen an einer Listerien-Infektion. Sie hatten mit Bakterien verseuchten Käse aus einer Schwyzer Käserei gegessen. Sieben Menschen sollen daraufhin gestorben sein.
Nach umfassenden Ermittlungen kommt die Schwyzer Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der verantwortliche Käser seine Kontrollpflichten ungenügend ausgeführt hat. Sie verklagt ihn deshalb wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen sowie fahrlässiger Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheits- und Geldstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Nachhinein auch ältere Fälle entdeckt
Entdeckt wurden die Listerien im Mai 2020 bei einer Kontrolle durch den Kantonschemiker. Daraufhin wurden alle Abnehmer aufgerufen, den verseuchten Käse aus dem Sortiment zu nehmen. In einer nachträglichen Analyse fanden sich auch Erkrankungsfälle aus dem Jahr 2018. Bei ihnen konnte der gleiche Bakterienstamm nachgewiesen werden.
Der angeklagte Käser liess sich 2020 frühpensionieren. Die Käserei blieb seither geschlossen.