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Luftfahrt Schweiz übernimmt europäische Drohnen-Regelung

  • Die Schweiz übernimmt ab dem 1. Januar 2023 die europäische Drohnen-Regelung der EU.
  • Die Bestimmungen beinhalten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten, Gebietseinschränkungen sowie Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre.
  • Zudem müssen Pilotinnen und Piloten von Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, eine Prüfung ablegen.
  • Drohnen über 250 Gramm und solche, die eine Kamera haben, müssen zudem registriert werden.  

Der mit der Europäischen Union harmonisierte Rechtsrahmen bringe der schweizerischen Drohnen-Branche etliche Vorteile, teilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) mit. Die europäische Reglementierung setze Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Neu wird etwa abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden.

Schulungen und Prüfungen

Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der offenen Kategorie betreiben möchten, müssen eine Ausbildung absolvieren und ein entsprechendes Zertifikat vorweisen können. Die EU und die Schweiz anerkennen die jeweiligen Zertifikate gegenseitig.

Der Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes ist, wie das Bazl mitteilt, von dieser Neuregelung ausgenommen.

Bis anhin bestand in der Schweiz keine Schulungspflicht für Drohnen-Pilotinnen und -Piloten. Schulungen und Prüfungen fanden lediglich auf freiwilliger Basis statt.

Direkt vom Weihnachtsfest in den Drohnenkurs?

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Christian Schubert, Mediensprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), zu den neuen Drohnenregeln.

SRF News: Müssen Kinder und Jugendliche, die eine Drohne zu Weihnachten bekommen, bereits einen Kurs besuchen und sich registrieren lassen?

Christian Schubert: Für die meisten Drohnen ist lediglich die Online-Registrierung notwendig, nämlich für jene unter 250 Gramm, sofern sie mit einer Kamera, einem Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet sind. Das Mindestalter für junge Drohnenpilotinnen und -piloten liegt übrigens bei 12 Jahren.

Es ist auch nicht erlaubt, mit der Drohne den Nachbarn zu beobachten und zu belauschen?

Das ist definitiv nicht erlaubt und bedeutet eine Verletzung der Privatsphäre und von Persönlichkeitsrechten. Foto- und Videoaufnahmen erfordern immer eine Einwilligung der aufgenommenen Personen.

Was passiert bei Verstössen?

Drohnenpilotinnen und -piloten, die gegen das Gesetz verstossen, machen sich prinzipiell strafbar. Das ist nicht anders als im Strassenverkehr oder bei sogenannt manntragenden – also bemannten – Luftfahrzeugen. Das gilt im Prinzip auch bei Kindern. Bereits ab 10 Jahren sind Kinder strafmündig und können zur Verantwortung gezogen werden.

Das Gespräch führte Andrea Jaggi.

Mit den neuen Drohnen-Regeln will der Bund die Anliegen der Bevölkerung besser schützen – so zum Beispiel die Privatsphäre.

Ein Drohnen-Pilot in Aktion.
Legende: Kein Freischein: Wer eine Drohne mit Kamera fliegen will, muss künftig eine Prüfung absolvieren. KEYSTONE/Gaetan Bally

Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum U-Space anwenden. Dabei handelt es sich laut Bazl um eine Gesamtheit digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. Mit U-Space soll die steigende Zahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden, um ein konfliktfreies Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsystemen zu gewährleisten.

Weitere Infos

Korrektur

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In einer älteren Version des Artikels haben wir geschrieben, dass Pilotinnen und Piloten von Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind oder eine Kamera haben, eine Prüfung ablegen müssen. Dies ist nicht korrekt. Drohnen mit einer Kamera müssen in Zukunft lediglich registriert werden. Die Prüfungspflicht bezieht sich nur auf das Gewicht der Drohne. Wir entschuldigen uns für den Fehler.

SRF 4 News, 25.11.22, 9 Uhr ; 

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