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Heikel oder verständlich? Ewl vergibt Grundstück an Mitarbeiter
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 17.12.2020. Bild: Keystone
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Luzerner Energiefirma Ewl Ohne Ausschreibung: Städtische Firma vergibt Land an Mitarbeiter

Die Luzerner Ewl vergibt ein Grundstück an den Chef einer Tochterfirma. Ohne weitere Interessenten miteinzubeziehen.

Auf dem Grundstück Nummer 620 in der Stadt Luzern soll ein neues Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Die Grundstückbesitzerin, die städtische Energieversorgerin Ewl, hat die Parzelle zu diesem Zweck an die Firma Urban Living Luzern AG abgetreten – im Baurecht. Verwaltungsratspräsident dieser AG ist Oliver Stahel, der Chef einer Ewl-Tochtergesellschaft, die sich mit IT-Lösungen beschäftigt. Dies zeigen Recherchen des SRF Regionaljournal Zentralschweiz. Stahel will ein innovatives Gebäude errichten, das mit den neusten Technologien entwickelt und ausgestattet wird.

«Projekt war so überzeugend»

Das Geschäft wirft einige Fragen auf: Im Verwaltungsrat der Firma Urban Living sitzen also Oliver Stahel und Ewl-CEO Stephan Marty. Marty, der per Juni den Chefsessel bei Ewl abgibt, sagt auf Anfrage von SRF, beim Bauvorhaben handle es sich in erster Linie um ein Privatprojekt von Oliver Stahel. «Die Ewl hat damit nur mit einer zehn prozentigen Beteiligung zu tun», so Marty. Er selber sitze wegen dieser Beteiligung im Verwaltungsrat.

Wenn man sich die Fakten anschaut, ist es meiner Meinung nach absolut nachvollziehbar, dass dies ein richtiger Entscheid war.
Autor: Stephan Marty Geschäftsführer ewl

«Das Konzept von Urban Living war so überzeugend, dass wir den Vertrag direkt abschlossen», sagt Ewl-CEO Stephan Marty. Überzeugt habe, dass Oliver Stahel ein Wohn- und Geschäftshaus bauen will, das neue und flexible Wohn- und Arbeitsformen ermöglichen und energetisch auf dem neusten Stand sein soll. Ewl erhoffe sich eine Art Experimentierfeld für ihre neusten Technologien.

Stadt soll gemeinnützige Wohnungen fördern

Andere Optionen wurden bei der Baurechts-Vergabe nicht geprüft, Ewl hat das Grundstück nicht öffentlich ausgeschrieben. Die Energieversorgerin ist in Besitz der Stadt Luzern. Und diese ist seit einer Volksabstimmung von 2012 verpflichtet, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.

Wir liessen den Wert des Grundstücks von drei Stellen einschätzen und haben uns am oberen Wert orientiert.
Autor: Stephan Marty Geschäftsführer Ewl

Dafür hat die Stadt im Jahr 2019 ein Inventar all ihrer Grundstücke gemacht und diese darauf geprüft, ob sie für gemeinnützige Wohnungen taugen würden. Unter anderem wurde die Parzelle Nummer 602 als für gemeinnützige Wohnungen tauglich eingestuft. Diese liegt direkt neben jener der Ewl, welche nun im Baurecht an die Urban Living geht.

Heikles Geschäft

Warum also stellt Ewl das Grundstück nicht für gemeinnützige Wohnungen zur Verfügung? Stephan Marty sagt, das liege vor allem am innovativen Charakter des Projekts. Ausserdem sei die Parzelle Teil eines grösseren Areals mit mehreren Grundeigentümern, das gemäss der städtischen Bau- und Zonenordnung BZO mit einem gemeinsamen Gestaltungsplan entwickelt werden müsse. «Die Chancen eines solchen Freilicht-Labors für unsere neusten Produkte hätten wir in einem genossenschaftlichen Modell wahrscheinlich nicht realisieren können.»

Grundbuch Stadt Luzern
Legende: Das Grundstück Nummer 620 (rot) vergibt die Ewl an einen Mitarbeiter. Jenes daneben (gelb) gehört der Stadt Luzern und soll für gemeinnützige Wohnungen verwendet werden. SRF

Er sei sich bewusst, dass diese Baurechts-Vergabe den Anschein eines heiklen Geschäfts machen könne. «Weil wir jedoch den strategischen Nutzen sahen, packten wir die Chance. Wenn man sich die Fakten anschaut, ist es meiner Meinung nach absolut nachvollziehbar, dass dies ein richtiger Entscheid war.»

Beim Baurechtszins sei man der AG des eigenen Mitarbeiters nicht entgegengekommen. «Wir liessen den Wert des Grundstücks von drei Stellen einschätzen und haben uns am oberen Wert orientiert.» Laut Handelsregister-Auszug soll die Urban Living Luzern AG für das Baurecht 115'000 Franken pro Jahr bezahlen.

Politischer Hintergrund

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Die Abgabe von Grundstücken unterliegt nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Das heisst, rein rechtlich gesehen, müssen diese nicht ausgeschrieben werden. Der Luzerner Stadtrat hat sich jedoch dafür entschieden, alle Grundstücke, die für eine Abgabe an gemeinnützige Wohnbauten festgelegt worden sind, freiwillig öffentlich auszuschreiben. Dies geht zurück auf die Volksinitiative «Für zahlbaren Wohnraum», die im Jahr 2012 angenommen wurde. Sie verpflichtet die Stadt dazu, den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen bis ins Jahr 2037 auf 16 Prozent zu erhöhen.

SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz, 17.12.2020, 17:30 Uhr;

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