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Mangel an Spendeorganen Organspenden decken den Bedarf für Transplantationen nicht

  • Es mangelt in der Schweiz an Organen für Transplantationen. 83 Menschen auf der Warteliste sind im vergangenen Jahr gestorben.
  • In den ersten drei Monaten dieses Jahres seien bereits 29 Menschen gestorben, die auf ein neues Organ warteten.
  • Eine Besserung der Situation erhofft man sich durch das bereits beschlossene neue Transplantationsgesetz. Dieses tritt aber frühestens 2025 in Kraft.

Um den Bedarf an Transplantationen zu decken, gebe es zu wenige Organe in der Schweiz, sagt der Direktor von Swisstransplant, Franz Immer, in einem Bericht des «SonntagsBlick». 83 Menschen auf der Warteliste für eine Organspende, seien 2022 verstorben.

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Archiv: Nach Sicherheitsmängeln stellt Swisstransplant Spenderegister ein
aus Rendez-vous vom 20.10.2022. Bild: Keystone/Martial Trezzini
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Auch in diesem Jahr sieht es nicht viel besser aus. Zwischen Januar und März sind 29 Patientinnen und Patienten, die auf ein neues Organ warten, gestorben, wie Swisstransplant auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.

Insgesamt warteten Ende des ersten Quartals dieses Jahres 1447 Patientinnen und Patienten auf mindestens ein Organ, das sind fünf Personen mehr als Ende 2022. Am 31. März hofften beispielsweise 53 Menschen in der Schweiz auf ein neues Herz.

Eine Person trägt einen Organkoffer von einem OP-Tisch weg.
Legende: Am 14. April 1969 wurde in der Schweiz die erste Herztransplantation durchgeführt. KEYSTONE / Martial Trezzini

Im gleichen Zeitraum mussten Menschen, die auf eine Transplantation warteten, mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 325 Tagen rechnen. In der Zwischenzeit verschlechtert sich deren Zustand meist rapide.

Keine Verlängerungsmassnahmen für Leber

Die grössten Schwierigkeiten haben Menschen, die eine Leber benötigen. Im vergangenen Jahr befanden sich 472 Personen auf der entsprechenden Warteliste, 35 mehr als 2021. Zwar gibt es teilweise medizinische Möglichkeiten, um die Wartezeit zu verlängern, heisst es bei Swisstransplant. Etwa dank einer Dialyse (Blutreinigungsverfahren) bei Nierenversagen.

Für eine beschädigte Leber gebe es jedoch keine solche Möglichkeit. Laut dem Zeitungsbericht sind letztes Jahr 42 Menschen gestorben, die auf eine Leber warteten.

Künftig mehr Transplantationen?

Hoffnung gibt es für Patienten, die auf eine Herztransplantation warten. Ein neues Perfusionsgerät, das seit Ende 2022 in Bern, Zürich und Lausanne zur Verfügung steht, soll die Chancen erhöhen, ein geeignetes Organ zu finden. Es könnte jährlich etwa 15 zusätzliche Herztransplantationen ermöglichen.

Persönliche Willensäusserung

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Der Willen für oder gegen eine Organspende kann wie folgt festgehalten werden:

  • Register des Bundes: Der Bund wird ein Register schaffen, worin man seinen Willen für oder gegen eine Spende festhalten kann. Zugriff auf das Register werden laut BAG nur jene Personen in einem Spital haben, die für Organspenden zuständig sind und bereits heute abklären müssen, ob eine Spende gewollt ist.
  • Spendekarte: Die Spendekarte muss die Person bei sich tragen oder an einem Angehörigen bekannten Ort hinterlegen. Darin wird festgehalten, ob und welche Organe und Gewebe man spenden will. Die Daten auf der Karte werden nicht registriert. Eine Spendekarte kann man bestellen oder drucken.
  • Patientenverfügung: Darin wird festgehalten, welche medizinischen Massnahmen ergriffen werden sollen, wenn man wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr selber bestimmen kann. Auch der Wille für oder gegen eine Organspende kann definiert werden. Sie ist so aufzubewahren, dass sie wiedergefunden wird.
  • Elektronisches Patientendossier (EPD): Im EPD werden Dokumente mit Informationen abgelegt, die die persönliche Gesundheit betreffen. Andererseits wird festgehalten, wer auf diese Informationen zugreifen darf. Eine Spendekarte kann ebenfalls im EPD hinterlegt werden. Das Dossier befindet sich im Aufbau und ist noch nicht in allen Kantonen verfügbar.

Der Wille für oder gegen eine Organspende kann und soll aber nicht in einem Testament festgehalten werden, da dieses erst nach dem Tod eröffnet wird.

Ebenfalls zur Verbesserung der Situation beitragen soll das Prinzip der mutmasslichen Einwilligung, das von den Stimmberechtigten im Mai 2022 im Rahmen des neuen Transplantationsgesetzes angenommen worden ist. Das Gesetz wird jedoch frühestens 2025 in Kraft treten, insbesondere aufgrund des Datenschutzes und der Einrichtung des Registers.

SRF 4 News, 23.01.2023, 14:00 Uhr;

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