Drei Tage nach dem Ja des Volkes zum Systemwechsel bei der Zuwanderung hat der Bundesrat nach einer Gesamtschau die Schritte für das weitere Vorgehen festgelegt.
Die Landesregierung werde sich in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin intensiv mit der Umsetzung des neuen Zuwanderungssystems befassen. Man werde die offenen Fragen Schritt für Schritt klären und sich für die bestmöglichen Lösungen einsetzen, erklärte Bundespräsident Didier Burkhalter vor den Medien in Bern.
Burkhalter betonte bei der Vorstellung der rein organisatorischen Beschlüsse, dass neben dem Respekt vor der siegreichen Mehrheit auch der Respekt gegenüber der Minderheit gewahrt bleiben müsse und appellierte an den nationalen Zusammenhalt: «Es gibt keine Schweizer, die schweizerischer sind als andere.» Er bekräftigte zugleich, dass sich für die Ausländer in der Schweiz vorerst nichts ändere.
Netz der Bilateralen nicht fallen lassen
Zu den teilweise harschen Reaktionen und Drohungen aus dem EU-Raum stellte Burkhalter klar: «Dies war absehbar, die Risiken waren aber bekannt.» Was und ob bei einem allfälligen Wegfall der Bilateralen 1 wieder ausgehandelt werden könne, sei nicht absehbar.
«Aber wir wollen mit allen offen diskutieren, wo die Interessen sind und wo wir uns finden können und dabei das Netz der bilateralen Verträge nicht fallen lassen», sagte Burkhalter.
Konzept bis Ende Juni
Das Eidgenössische Justizdepartement (EJPD) wird dieses Umsetzungskonzept in Zusammenarbeit mit dem Aussendepartement (EDA) und Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erarbeiten und dem Bundesrat bis Ende Juni unterbreiten. Bis Ende Jahr soll dann ein Gesetzesentwurf vorliegen.
Bis das Umsetzungskonzept steht, sind laut Burkhalter keine Angaben zum Kontingentssystem zu erwarten. Geringstmögliche Diskriminierung sei das Ziel, doch das sei «ganz klar schwierig zu erreichen».
Das EJPD wird auch die nötigen Ausführungsverordnungen entwerfen. Diese Verordnungen könnten nötigenfalls auch dann zum Zug kommen, wenn die Umsetzung auf Gesetzesebene nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann.
Gemäss neuem Verfassungstext muss der Bundesrat innert dreier Jahre ein neues Zulassungssystem für alle Ausländerinnen und Ausländer einführen. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) soll ist in dieser Frist neu verhandelt und dem neuen schweizerischen Zuwanderungssystem angepasst werden. Bis zu einer allfälligen Revision oder einer eventuellen Kündigung gilt das FZA unverändert.
Kroatien auch betroffen?
Parallel zur gesetzgeberischen Arbeit strebt das EJPD zusammen mit dem EDA eine baldige Sitzung des «Gemischten Ausschusses zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU» an. In diesem Gremium soll die Ausgangslage gemeinsam erörtert werden.
Im Zuge seiner Arbeiten wird das EJPD in Zusammenarbeit mit dem EDA auch klären, ob das Abkommen über die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien im Rahmen einer Neuverhandlung des FZA oder vorgängig geregelt werden soll.
Bilaterale Strategie
Um den innen- und den aussenpolitischen Prozess der Umsetzung zeitlich und materiell so weit wie möglich aufeinander abzustimmen, hat der Bundesrat zudem das EDA damit beauftragt, mit den Institutionen der EU und den Mitgliedstaaten umgehend Kontakt aufzunehmen.
Die Mitglieder des Bundesrates werden ihre bilateralen Treffen in den nächsten Wochen und Monaten für diesen Zweck nutzen. Bundespräsident Burkhalter reist voraussichtlich kommende Woche nach Berlin und hat weitere zusätzliche Reisen geplant.
Ziel ist es zum einen, die EU und ihre Mitgliedstaaten über die laufenden innenpolitischen Arbeiten zu informieren. Zum andern sollen diese Kontakte und exploratorischen Gespräche auch dazu dienen, im Hinblick auf die angestrebten Verhandlungen die Interessenlage beider Seiten zu klären.