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Bundesrat Alain Berset gibt Antwort zu den aktuellsten Massnahmen
Aus 10 vor 10 vom 04.03.2020.
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Massnahmen gegen Coronavirus «Es tut weh, solche Massnahmen treffen zu müssen»

Gesundheitsminister Alain Berset bekräftigt die Massnahmen der Behörden zum Schutz der verletzlichsten Risikogruppen.

Alain Berset

Alain Berset

Bundespräsident

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Alain Berset ist seit 2012 Bundesrat und Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Für das Jahr 2023 ist Berset zudem Bundespräsident. Er wurde 1972 geboren, studierte an der Universität Neuenburg Politik- und Wirtschaftswissenschaften, die er 2005 mit dem Doktorat abschloss. Der Sozialdemokrat war für den Kanton Freiburg im Ständerat und übte dort 2008 und 2009 das Amt des Ständeratspräsidenten aus. Neben seinem politischen Mandat präsidierte Berset den Westschweizer Mieterinnen- und Mieterverband und die Schweizerische Vereinigung zur Förderung der AOC/IGP.

Ende 2023 wird Alain Berset nicht mehr als Bundesrat kandidieren.

Auch Anlässe mit mehr als 150 Personen sollen in den Kantonen überprüft werden. Warum ist das nötig?

Alain Berset: Die Kantone haben auch das Bedürfnis gehabt, eine Koordination zu finden. Der Bundesrat hat eine Verordnung vorbereitet für Anlässe mit über 1000 Teilnehmern. Aber bei unter 1000 Personen bleibt die Überprüfung Sache der Kantone.

Dieses Veranstaltungsverbot für über 1000 Personen gilt noch bis Ende nächster Woche. Wie lange wird es dauern, bis sich die Lage wieder normalisiert?

Es ist nicht einfach vorherzusagen, was kommt. Aber wir sehen, dass die Anzahl der Fälle steigt und wir werden kommende Woche im Bundesrat darüber diskutieren müssen. Wie es weitergeht, ist Sache des Gesamtbundesrats.

Gesundheit hat für den Bundesrat oberste Priorität.

Beim BAG spricht man davon, es dauere noch ein paar Tage und dann könne man die Infektionsketten nicht mehr nachverfolgen. Auf welche Schritte müssen wir uns danach gefasst machen?

Wir sehen jetzt, wie sich diese Krankheit in der Schweiz entwickelt. Es werden viel mehr Leute getestet und wir versuchen, die Leute zu schützen. Gesundheit hat für den Bundesrat oberste Priorität. Wenn es sich weiter so entwickelt, müssen wir auch an die verletzlicheren Bevölkerungsgruppen denken und Informationen geben, wie man sich am besten schützen kann. Man muss ehrlich sagen: von heute aus gesehen steigen die Infektionen. Das Ziel muss sein, dies zu bremsen, wo es möglich ist, damit der Druck auf die Spitäler nicht zu gross wird. Wir müssen mit Entschlossenheit arbeiten, aber auch mit Ruhe, und einen Schritt nach dem anderen machen.

Massnahmen wie in Italien, etwa Schulen zu schliessen, wäre das auch in der Schweiz aktuell bei einer Corona-Ausbreitung?

Nie ist etwas ausgeschlossen in einer solchen Situation. Was wir vom Coronavirus bis jetzt wissen zeigt, dass es nicht ein Problem für die Kinder ist. Bei der saisonalen Grippe sind Kinder eine Risikogruppe mit vielen Fällen. Beim Coronavirus scheinen sie geschützt zu sein. Das heisst, die Problematik ist anderswo. Darum müssen wir vor einem solchen Schritt auch zeigen, dass es wirkt, dass es etwas bringt. Wenn es nur darum geht, die Kinder nach Hause zu schicken zu den Grosseltern – die eine Risikogruppe sind – ist das vielleicht kein grosser Vorteil, um die Situation beseitigen zu können.

Es tut weh, solche Massnahmen treffen zu müssen.

Beim geltenden Veranstaltungsverbot fürchten ganze Branchen um ihre Existenz. Was sagen sie diesen Menschen?

Wir sind uns dieser Situation sehr bewusst. Es tut weh, solche Massnahmen treffen zu müssen. Ich kenne solche Anlässe, und bei gewissen Anlässen verschwindet damit die Arbeit von einem ganzen Jahr. Aber Gesundheit hat oberste Priorität und wir müssen auch die negativen Seiten dieses Virus, wirtschaftlich und sozial gesehen, beseitigen können. Wenn wir jetzt nichts machen würden, dann passiert etwas viel Schwierigeres, wie wir das in anderen Ländern gesehen haben. Wir versuchen, die negativen Folgen dieser Entwicklung zu mindern.

Das Gespräch führte Arthur Honegger.

Die Regelung für Veranstaltungen

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Bundesrat Alain Berset hat sich mit Vertretern der Kantone auf Entscheidungshilfen geeinigt für den Umgang mit noch zulässigen Veranstaltungen. Ziel war eine gewisse Vereinheitlichung der Kantonalen Regimes.

  • Die Durchführung von Anlässen mit 1000 oder mehr Teilnehmern in einem Raum bleibt bis am 15. März untersagt.
  • Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 aber mehr als 150 Personen sollen die Kantone zusammen mit den Veranstaltern eine Risikoabschätzung vornehmen. Bei 150 Besuchern könne ihre Identität noch erfasst werden kann.
  • Weiter wurde auch festgelegt, was überhaupt als Veranstaltung anzusehen ist. Dazu gehören Kongresse, Theater, Kino oder Zirkusse. Nicht darunter fallen der Schul- und Ausbildungsbetrieb, Bahnhöfe, Märkte oder öffentliche Verkehrsmittel.
  • Ältere Menschen sowie Personen mit beispielsweise hohem Blutdruck oder Diabetes seien besonders gefährdet, am Coronavirus zu erkranken. Ihnen wird empfohlen, nicht an Veranstaltungen teilzunehmen. Und: «Wer sich krank fühlt, soll aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen.»

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