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Massnahmen im Überblick Partys, Demos, Homeoffice: Diese Corona-Regeln gelten nun

Wegen steigender Corona-Fallzahlen hat der Bundesrat schweizweit gültige Massnahmen ergriffen. So sehen diese aus.

Schweizweite Maskenpflicht: In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Bisher war dies zwar in vielen, aber nicht in allen Kantonen der Fall. Nur im öffentlichen Verkehr war sie bereits am 6. Juli schweizweit eingeführt worden. Die Maskenpflicht für über 12-Jährige gilt neuerdings in allen Kirchen, Kinos, Diskotheken, Museen, beim Arzt oder auf der Post, aber auch an Bahnhöfen, Flughäfen, Bus- und Tramhaltestellen.

Obergrenze von 15 Personen: Spontane Menschenansammlungen von über 15 Personen (inklusive Kinder) sind im öffentlichen Raum neu verboten. Während des Lockdowns lag diese Obergrenze tiefer – bei fünf Personen.

Massnahmen des Bundes

Organisierte Kundgebungen wie etwa bewilligte politische Demonstrationen bleiben unter Auflagen – etwa mit dem Tragen von Masken – möglich. Auch Sport- und Kulturanlässe mit über 1000 Besuchern bleiben unter Einhaltung der Schutzkonzepte möglich (ausser im Kanton Bern, der diese neu untersagt).

Regeln für Familienfeste: An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen und höchstens 100 Personen darf nur noch sitzend konsumiert werden. Wer steht, muss eine Maske tragen. Wer auf welchem Platz sitzt, muss ab 15 Personen ebenso erfasst werden wie die Kontaktdaten aller Gäste.

Arbeit im Homeoffice: Der Verzicht auf den Gang zum Arbeitsort wird, wo es die Tätigkeit erlaubt, vom Bundesrat wieder offiziell empfohlen. Arbeitgeber sollen die Möglichkeiten der Arbeit von zu Hause aus voll ausschöpfen.

Konsumieren im Sitzen: In Restaurants, Bars und Clubs, egal ob drinnen oder draussen, darf nur noch sitzend etwas gegessen oder getrunken werden. Die Gäste müssen ihre Kontaktdaten weiterhin fürs Contact Tracing hinterlegen.

Weniger Gäste: In Tanzlokalen dürfen sich nur noch 100 statt wie bisher 300 Menschen gleichzeitig aufhalten, oder sie sind nach Sektoren à maximal 100 Leuten voneinander getrennt. Auch sie müssen ihre Kontaktdaten angeben.

Andere Innenräume: Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten müssen nach wie vor ein Schutzkonzept haben. Es kann eine Maskenpflicht vorsehen.

Echo der Zeit, 18.10.2020, 18 Uhr ; 

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