- Die gymnasiale Matur muss neu verbindlich mindestens vier Schuljahre dauern.
- Es sollen die Unterrichtssprache und das Fach Mathematik gestärkt werden.
- Wirtschaft und Recht sowie Informatik sollen zusätzlich als Grundlagenfächer angeboten und die Auswahl der Schwerpunktfächer erweitert werden.
Das hat der Bundesrat entschieden. Er verabschiedete eine entsprechende Revision der gymnasialen Maturität. Diese beinhaltet auch eine verbindliche Mindestzahl von vier Schuljahren bis zur Matur. Zudem sollen Schülerinnen- und Schüleraustausche gefördert werden.
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur gymnasialen Matur stammen aus dem Jahr 1995. Eine Aktualisierung sei nötig, um den Zugang zu Hochschulen langfristig zu gewährleisten, schrieb der Bundesrat. Die Reform lege den Grundstein für eine substanzielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Sie stärke die Studierfähigkeit von Maturandinnen und Maturanden und sichere die Vergleichbarkeit der Maturitätszeugnisse in der ganzen Schweiz.
Regel für Prüfung bleiben unverändert
In der Vernehmlassung war die Totalrevision der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Ankerkennung von Maturitätszeugnissen positiv aufgenommen worden. Vergangene Woche hatte die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) an ihrer Plenarversammlung die neuen Rechtsgrundlagen gutgeheissen.
Alle revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung sowie Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten. Wie bisher soll es möglich sein, dass Maturandinnen und Maturanden prüfungsfrei zu den universitären und pädagogischen Hochschulen zugelassen werden. Die Regeln für das Bestehen der Maturitätsprüfung bleiben laut dem Bundesrat unverändert.
Zähneknirschen in der Westschweiz
In der Westschweiz akzeptiert man die Revision teilweise nur zähneknirschend. Vor allem in den Kantonen Neuenburg, Waadt und Jura herrscht Unzufriedenheit. Sie müssen von ihren dreijährigen Maturitätslehrgängen Abschied nehmen. Genf und Freiburg hingegen kennen bereits die vierjährige Gymnasialausbildung. Im Wallis erfordert die Maturität fünf Schuljahre. Da der Bund ein Minimum von vier Jahren vorschreibt, sieht das Wallis keinen Grund für eine Umstellung.
In Biel und im Berner Jura dauert die Zeit im eigentlichen Gymnasium drei Jahre. Da das erste Ausbildungsjahr für die einsprachige Maturitätsausbildung aber in der Sekundarschule erfolgt, dauert auch hier die gymnasiale Ausbildung vier Jahre.