Worum geht es? Die Schweiz wird ihre Gesetze gegen gefälschte Medikamente den Vorgaben des Europarates anpassen. Dieser setzte 2016 die sogenannte «Medicrime-Konvention» in Kraft, welche nun auch vom Schweizer Parlament angenommen wurde. Das heisst, dass die hiesigen Gesetze in einzelnen Punkten angepasst werden. So soll gegen Medikamentenfälscher in Zukunft verdeckt ermittelt werden können – mit Scheinkäufen und geheimen Überwachungen von Medikamentenlieferungen. Zudem sollen Medikamentenschachteln mit Sicherheitsmerkmalen versehen werden, wie es sie beispielsweise auf Banknoten gibt.
Wie wurde entschieden? Der Nationalrat hat die «Medicrime-Konvention» am Montag einstimmig angenommen und folgt damit dem Vorschlag des Bundesrates. Der Ständerat behandelte das Geschäft bereits in der Sommersession, auch er nahm die Konvention einstimmig an.
Der Kampf gegen den Handel mit gefälschten Heilmitteln muss national und international gut koordiniert sein.
Wie gross ist das Problem der gefälschten Medikamente? Laut dem Bundesrat sind in der Schweiz tatsächlich gefälschte Medikamente in Umlauf, wenn auch sehr wenige. Jedes Jahr kämen zirka 20’000 illegale Arzneimittelsendungen über die Grenze. Auch wenn die Schweiz grösstenteils verschont bleibt, das Problem der gefälschten Medikamente ist ein internationales. In Teilen Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas machen die illegalen Arzneimittel fast einen Drittel der Gesamtmenge aus. Laut der Weltgesundheitsorganisation gefährden solche Medikamente die Gesundheit der Patienten, weil sie keine oder eine unerwünschte Wirkung haben können.
Was sagt der Bundesrat? Der Handel mit gefälschten Medikamenten ist ein globales Phänomen. Der nationale und internationale Kampf dagegen müsse deshalb gut koordiniert sein, so Bundesrat Alain Berset. Ausserdem nehme dieser Handel zu und die «Medicrime-Konvention» wirke dem entgegen.
Wie geht es weiter? Weil nun beide Räte der Konvention zugestimmt haben, werden das Heilmittelgesetz und die Strafprozessordnung angepasst.