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Mediziner vor Gericht «Dr. Pump» wird erstinstanzlich schuldig gesprochen

  • Der 46-jährige Arzt, auch bekannt als «Dr. Pump», wird schuldig gesprochen.
  • Wegen Widerhandlungen gegen das Sportförderungsgesetz wird er zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten bedingt verurteilt.
  • Ob es ein Berufsverbot für den Arzt gibt, wird die bernische Gesundheitsdirektion entscheiden.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland begründete das Urteil mit dem Sportförderungsgesetz. Wer zu Dopingzwecken Mittel verschreibe, werde bestraft, so das Gericht.

Ich habe noch nie jemanden gesehen, der Hanteln stemmt und dem es nicht um den Sport, um Leistung gegangen ist.
Autor: Gerichtspräsident

Der Arzt habe mehrfach vorgebracht, dass es nicht um Leistung gegangen sei, sondern um das Aussehen, also dass sich die Männer besser fühlen und deswegen ihren Körperfettanteil senken wollten. «Ich habe noch nie jemanden gesehen, der Hanteln stemmt und dem es nicht um den Sport, um Leistung gegangen ist», so der Gerichtspräsident während der Urteilsverkündung.

Als erfahrener Arzt und Bodybuilder hätte der Mann seine Patienten auf einen Ausstieg oder auf natürliches Bodybuilding hinweisen können. Stattdessen habe er gerade für junge Männer ein niederschwelliges Angebot geschaffen, um an Dopingmittel zu kommen, sagte der Gerichtspräsident.

Symbolbild eines Fitnesscenters.
Legende: Der Arzt ist erstinstanzlich schuldig gesprochen worden. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. (Symbolbild) KEYSTONE/Gaetan Bally

Das Dilemma, dass der Arzt den Männern habe helfen wollen und damit gegen geltendes Recht verstossen habe, erkenne das Gericht an. «Aber es berechtigt einen nicht, sich über das Gesetz hinwegzusetzen», sagte der Gerichtspräsident.

Zur bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten kommt eine Probezeit von zwei Jahren. Das Urteil geht nun an die bernische Gesundheitsdirektion. Diese entscheidet in der Folge darüber, ob der Arzt mit einem Berufsverbot belegt wird. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.

Das ist bisher geschehen

Der Mediziner war in der Bodybuilding-Szene aktiv. Im Mai 2023 hätte er die Stelle als Kantonsarzt in Solothurn antreten sollen. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits ein Strafverfahren gegen ihn, das er bei der Bewerbung verschwiegen hatte. Es ging um das Verschreiben von leistungssteigernden Substanzen, ein Verstoss gegen das Sportförderungsgesetz. Die Solothurner Regierung löste das Arbeitsverhältnis daraufhin auf – der Arzt trat die Stelle nie an.

Die Ermittlungen begannen bereits 2021 mit einer Hausdurchsuchung, bei der Geräte und Dokumente beschlagnahmt wurden. Der Arzt versuchte, die Verwendung dieser Daten gerichtlich zu verhindern, scheiterte jedoch 2022 vor dem Bundesgericht. Die Staatsanwaltschaft konnte daraufhin die Daten auswerten. Am 10. Dezember 2024 wurde schliesslich Anklage erhoben.

Vor Gericht verteidigte «Dr. Pump» sein Vorgehen

Letzten Donnerstag stand der Arzt vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Ihm wurde vorgeworfen, in mindestens 82 Fällen Dopingmittel wie Anabolika ohne medizinische Notwendigkeit an Patienten aus der Bodybuilding-Szene verschrieben zu haben.

Er verteidigte sich mit dem Argument, er habe Schadensminderung betrieben, da es keine Beratungsangebote gegeben habe. Der Arzt konsumierte selbst Anabolika und gab an, heute Ersatzmedikamente zu nehmen. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 14.8.2025, 17:30 Uhr ; 

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