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Mehrwertsteuer auf Billag Private und Unternehmen sollen Geld zurückerhalten

  • Private und auch Unternehmen sollen die Mehrwertsteuer zurückerhalten, die der Bund von 2010 bis 2015 unrechtmässig auf die Radio- und Fernsehgebühren erhoben hat.
  • Dies hat der Ständerat entschieden. Demnach sollen Haushalte eine pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten.
  • Unternehmen erhalten das Geld nur zurück, wenn sie die Gebühr nachweislich bezahlt haben, aber keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben.

Der Ständerat will explizit im Gesetz verankern, dass auch Unternehmen eine pauschale Entschädigung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren erhalten können. Er hat die Regelung des Bundesrats mit einem entsprechenden Passus ergänzt.

Der Bund hatte die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren jahrelang ohne Rechtsgrundlage erhoben. Nun sollen die Haushalte eine pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten. Das war in der kleinen Kammer unbestritten. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig an.

Bundesrätin Sommaruga spricht von «Altlast»

Eine Änderung gegenüber dem Entwurf des Bundesrats beschloss er bei den Regeln für Unternehmen. Der Ständerat will den Grundsatz zur Entschädigung der Unternehmen im Gesetz verankern. Er folgte damit seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF).

Demnach haben Unternehmen einen Rückforderungsanspruch, wenn sie Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt haben und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wird angewiesen, ein einfaches Verfahren für Rückforderungsgesuche anzubieten.

Zusätzlich soll ausdrücklich erwähnt werden, dass auch pauschale Entschädigungen möglich sind. Das Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen geht nun an den Nationalrat. Medienministerin Simonetta Sommaruga sprach von einer Altlast, die so schnell wie möglich beseitigt werden müsse.

SRF 4 News, 03.06.2020, 12 Uhr; ; 

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