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Vermieter behält Mietzinskaution: Was tun?
Aus Espresso vom 10.03.2021. Bild: Colourbox
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Mieterfrust Vermieter behält Mietzinskaution: Was tun?

Eine junge Mieterin wartet seit über einem Jahr auf die Rückerstattung der Mietzinskaution. Was können Betroffene tun?

Eine junge Mieterin zieht im Januar 2020 aus ihrer Zwei-Zimmer-Wohnung im Kanton Aargau aus. Beim Auszug hat der ehemalige Vermieter nur einen Schaden zu bemängeln: Einen grossen Kalkfleck auf der Küchenabdeckung, der trotz intensivem Putzen nicht mehr weggeht.

Die Mieterin meldet den Fall ihrer Versicherung. Diese begutachtet die Sache vor Ort und bestätigt schriftlich, dass sie den Schaden vollumfänglich übernimmt.

Wir verstehen nicht, dass man einen jungen Menschen sitzen lässt, der Anspruch auf fast 3000 Franken hat.
Autor: Mieterin und ihre Mutter

Immer wieder abgewimmelt

Trotz dieser Zusage denkt die Vermieterin nicht daran, die 2800 Franken Kaution zurückzuzahlen. Stattdessen wartet die kleine Beratungsfirma, die «nebenbei» rund 70 Wohnungen vermietet, fast ein Jahr lang, bis sie die Küchenabdeckung reparieren lässt – und lässt die Mieterin über den Fortschritt im Dunkeln: «Wir haben x Mails geschrieben, telefoniert, sind aber immer abgewimmelt worden. Wir haben das ganze Jahr weder eine Stellungnahme noch eine Rückmeldung erhalten», sagt die Mutter der jungen Mieterin zum SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Im November 2020 wird der Schaden an der alten Mietwohnung endlich repariert. Im Januar 2021 begleicht die Versicherung die Rechnung. Spätestens jetzt gibt es für die Vermieterin eigentlich keinen Grund mehr, das Depot nicht zurückzugeben. Dennoch hört die junge Frau nichts von der Vermietung.

Was Mutter und Tochter nicht verstehen können, ist, «dass man einen jungen Menschen sitzen lässt, der Anspruch auf fast 3000 Franken hat und über ein Jahr darauf warten muss. Und das in dieser schweren Coronazeit, wo viele auf jeden Franken angewiesen sind.»

Wann muss die Mietzinskaution zurück sein?

Box aufklappen Box zuklappen

Hat der Mieter keine Schäden verursacht, muss der Vermieter nach dem Auszug die Kaution samt Zinsen freigeben. Dazu müssen Mieter und Vermieter einen Auftrag für die Auflösung des Kontos und die Überweisung des Depots unterschreiben und der Bank schicken.

Eine ungeschriebene Regel besagt, dass die Kaution innerhalb eines Monats zurückbezahlt sein soll. Wenn noch offene Forderungen oder Schäden bestehen, muss das Geld spätestens dann zurück sein, wenn alles geklärt und bezahlt ist.

Verweigert der Vermieter die Auszahlung, fordern Sie ihn in einem eingeschriebenen Brief dazu auf. Wenn auch das nichts nützt, kann man bei der Schlichtungsbehörde vom Vermieter die Herausgabe des Depots verlangen.

Spätestens ab einem Jahr nach Auszug kann der Mieter bei der Bank direkt die Herausgabe des Depots fordern. Nur wenn der Vermieter in diesem Jahr rechtliche Schritte (Betreibung, Schlichtungsgesuch, Klage beim Gericht) gegen den Mieter eingeleitet hat, kann die Bank die Auszahlung verweigern.

«Meine Tochter möchte endlich abschliessen»

Den beiden ist klar, dass eine Mietzinskaution erst dann ausbezahlt wird, wenn alle Schäden und Ansprüche seitens des Vermieters gedeckt sind. «Aber erstens hatte die Vermieterin eine verbindliche, schriftliche Zusage der Versicherung», sagt die Mutter. Und zweitens ärgert sie die «Hinauszögerei»: «Das ist weder für die neue Mieterin schön noch für meine Tochter, die endlich abschliessen möchte.»

Vermieterin: «Hat halt so lange gedauert»

Die Vermieterin sagt, es habe halt einfach so lange gedauert mit der Reparatur. Auf die Frage, warum das Geld auch dann nicht zurückgezahlt wurde, als alles repariert und bezahlt war, heisst es, man habe der neuen Mieterin noch Gelegenheit zum Feedback geben wollen – notabene vier Monate.

Für SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner ist klar: Ein Vermieter darf mit der Behebung eines Schadens nicht ewig warten. Er muss den Schaden «zeitnah» beheben, das heisst, so rasch es unter den aktuellen Umständen möglich ist. In der Praxis geht man von drei Monaten aus.

Betroffene sollen zur Schlichtungsstelle

Betroffene können den Vermieter schriftlich auffordern, die Sache so rasch wie möglich in Ordnung zu bringen und die Mietzinskaution zurückzuzahlen. Falls er das nicht tut, solle man sich an die Schlichtungsstelle wenden, rät Fabian Gloor vom Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband. Höchstwahrscheinlich werde der Vermieter dann in einem Vergleich aufgefordert, zu sagen, bis wann der Schaden spätestens behoben und die Kaution zurückbezahlt ist. Das Verfahren bei der Mieter-Schlichtungsstelle ist kostenlos.

Und wichtig zu wissen: Sobald ein Jahr seit dem Auszug verstrichen ist, muss die Bank das Geld dem Mieter auszahlen, auch wenn der Vermieter nicht zustimmt (siehe auch Box).

Espresso, 10.03.2021, 08:13 Uhr

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