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Mietrecht Wie bekommt man das Mietzinsdepot zurück?

Ein Mieter aus dem Kanton Uri ist vor mehr als einem Jahr ausgezogen. Auf sein Mietzinsdepot wartet er aber noch immer. «Espresso» sagt, wie rasch Vermieter das Depot zurück zahlen müssen und was Mieterinnen und Mieter tun können, damit sie zu ihrem Geld kommen.

Es ist ein Ärgernis, wenn der ehemalige Vermieter die Mietzinskaution nicht heraus rückt. Viele Mieterinnen und Mieter geraten in einen finanziellen Engpass, wenn sie übermässig lange auf ihr Geld warten müssen. Denn für die neue Wohnung ist ja auch ein Depot fällig.

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Drei Monate sollten für Reparaturen reichen

Ein Mietzinsdepot ist eine Sicherheitsleistung für den Fall, dass ein Mieter Mietzinsen schuldig bleibt oder Schäden nicht bezahlt. Nach der Wohnungsabgabe muss der Vermieter deshalb eine Schlussabrechnung erstellen. Wie schnell er das erledigen muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Hat der Mieter keine Schäden und offene Mietzinsen hinterlassen, so muss der Vermieter die Abrechnung umgehend machen. Gibt es Schäden zu reparieren, geht man in der Praxis davon aus, dass dies innerhalb von drei Monaten erledigt sein sollte.

So kommen Mieter zu ihrem Mietzinsdepot

Gibt ein Vermieter das Depot ohne sachlichen Grund und trotz schriftlicher Aufforderung nicht frei, so haben Mieterinnen und Mieter folgende Möglichkeiten:

  1. Sie können ein Verfahren vor der Schlichtungsbehörde einleiten und die Freigabe des Depots verlangen. Dazu reicht ein Schreiben an die Schlichtungsbehörde. Das Verfahren ist kostenlos. Die Schlichtungsbehörde wird beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung einladen und dann die Freigabe des Geldes verfügen.
  2. Ist seit Beendigung des Mietverhältnisses ein Jahr verstrichen, so können sich Mieterinnen und Mieter direkt an die Bank wenden und die Auszahlung verlangen. Vorausgesetzt, dass der Vermieter in dieser Zeit keine rechtlichen Schritte gegen den Mieter eingeleitet hat, muss die Bank das Depot auszahlen.

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Bei «Espresso»-Hörer Josef Gisler ist diese Frist längst abgelaufen. Er kann sich also direkt an die Bank wenden. Dazu muss er das Auszugsprotokoll und das Kündigungsschreiben vorlegen.

Die Bank wird dann beim Vermieter nachfragen, ob er gegen den Vermieter rechtliche Schritte eingeleitet hat. Kann der Vermieter keine Belege vorlegen, zum Beispiel eine Kopie eines Zahlungsbefehls, wird die Bank das Konto auflösen und das Depot samt Zinsen umgehend Josef Gisler überweisen.

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