Die Forderung ist an allen Flughäfen dieselbe: «Willkommen in der Schweiz, Ihren Ausweis bitte.» Landet man in Zürich, sind die Beamtinnen und Beamten von der Flughafenpolizei angestellt und bezahlt.
Landet man jedoch in Basel oder Genf, sind sie Angestellte des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit und werden vom Bund entlohnt. Für Passagiere macht dies keinen Unterschied, für die Buchhalter jedoch schon.
Als Zürich vor über zehn Jahren Geld vom Bund für seine Dienste forderte, kam dieser zum Schluss: Zürich müsse nicht entschädigt werden. Vielmehr wies das Finanzdepartement das Bundesamt daraufhin an – das damals noch Zollverwaltung hiess – an, die Kostenfrage der Flughäfen Genf und Basel in allfällige neue Vereinbarungsverhandlungen aufzunehmen.
Unberührte Kostenfrage – bis jetzt
Tatsächlich: Nur ein Jahr später wurde die Vereinbarung mit Genf erneuert. Doch die Kostenfrage blieb unberührt. In der Vereinbarung blieb weiterhin ausdrücklich festgehalten, dass der Bund die Leistungen nicht verrechnet.
Dies schreibt die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK nun in einem neu veröffentlichten Bericht und fügt an, die Zollverwaltung habe damit gegen die Weisung des Finanzdepartements verstossen. Ob dies bewusst geschehen oder eine Folge von unklarer Kommunikation sei, lasse sich nachträglich nicht mehr rekonstruieren.
Kosten in Millionenhöhe
Die EFK empfiehlt nun, die Kantone müssten diese Kosten tragen. In Basel sind das geschätzt jährlich rund 5 Millionen Franken, in Genf zwischen 17 und 22 Millionen Franken.
Das Eidgenössische Finanzdepartement erklärt sich im Bericht in einer Stellungnahme mit dieser Empfehlung einverstanden. Es will Gespräche mit den Kantonsregierungen von Basel und Genf aufnehmen und Leistungsvereinbarungen abschliessen.