Das Volksbegehren des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) verlangt einen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde, was rund 4000 Franken im Monat entspricht. Etwa 330'000 Personen arbeiten in der Schweiz für ein tieferes Gehalt.
Für diese wäre die Initiative ein klassisches Eigengoal, wie die Gegner meinen. Internationale Erfahrungen zeigten, dass gerade Berufseinsteiger, Wiedereinsteiger und weniger gut Qualifizierte durch einen hohen Mindestlohn benachteiligt würden.
Sozialpartnerschaft in Gefahr
Es sei auch falsch, alle Regionen, Branchen und Qualifikationen über einen Kamm zu scheren. In ländlichen Gebieten etwa seien die Lebenshaltungskosten viel tiefer als in grossen Städten. Zudem würde der Druck Richtung Mindestlohn für alle auch den Mittelstand betreffen.
Die Initiativ-Gegner sehen zudem die Sozialpartnerschaft in Gefahr. Vorteilhafte Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen könnten einem staatlichen Mindestlohn zum Opfer fallen. Dank der Sozialpartnerschaft und dem liberalen Arbeitsmarkt sei die Schweiz eines der wohlhabendsten Länder mit rekordtiefer Arbeitslosigkeit.
Weltweit höchster Mindestlohn
Die Schweiz würde zudem den weltweit höchsten Mindestlohn einführen, machen die Gegner geltend. Der höchste europäische Mindestlohn liege derzeit in Luxemburg bei rund 12 Franken pro Stunde; Deutschland diskutiere über einen gesetzlichen Mindestlohn von umgerechnet 10,50 Franken. «Ein genereller Schweizer Mindestlohn, der mehr als doppelt so hoch ist als in Deutschland, steht völlig quer in der Landschaft», heisst es.
Dem überparteilichen Komitee gehören SVP, CVP, FDP, GLP, BDP und EVP an. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Auch Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann macht geltend, dass ein staatlich festgelegter Mindestlohn das falsche Mittel sei, um Armut zu bekämpfen. Für ihn steht das Funktionieren des Schweizer Arbeitsmarkts auf dem Spiel.
Die Gewerkschaften bezeichnen dies als Angstmacherei. Sie verweisen auf die Erfahrungen im Gastgewerbe, in welchem die Arbeitslosigkeit nach der Einführung von Mindestlöhnen sogar gesunken war. Auch die OECD kam zum Schluss, dass kein Zusammenhang zwischen Mindestlöhnen und der Arbeitslosenrate nachweisbar ist.