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Mord mit einer Armeepistole Armee hat Waffe nicht eingezogen – das hat Konsequenzen

Die Polizei hatte damals im Frühling 2011 einen klaren Auftrag: Sie sollte eine Wohnung in Schafhausen im Emmental zwangsräumen. Gegen diese Zwangsräumung wehrte sich der Mieter mit Gewalt. Er erschoss einen der Polizisten, ein weiterer wurde verletzt. Als Waffe nutzte der Täter seine Militärpistole. Der Umstand, dass er überhaupt noch eine Armeewaffe hatte, wird vom Bundesverwaltungsgericht (BVG) deutlich kritisiert. Er hätte sie nicht mehr haben dürfen.

Der Täter war schon Jahre vor dem Tötungsdelikt auffällig geworden. So hatte er sich in einem militärischen Strafverfahren sehr aggressiv aufgeführt und sich feindselig gegenüber Staat und Gesellschaft geäussert. Nach einer medizinischen Abklärung wurde er schliesslich im Sommer 2007 wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung für dienstuntauglich erklärt und aus der Militärdienstpflicht entlassen.

Armee ist Eigentümerin der Pistole

Aber seine Militärpistole wurde nicht eingezogen. Die Verantwortung dafür trage die Armee, hält das Bundesverwaltungsgericht nun fest. Denn die Armee hätte als Eigentümerin der Waffe dafür sorgen müssen, dass der Mann mit der Militärpistole nicht zu einer Gefahr für Leib und Leben von Drittpersonen wird.

Die Vertreter der Schweizer Armee hatten im Laufe des Verfahrens argumentiert, das kantonale Kreiskommando sei verantwortlich dafür, dass der psychisch gestörte Mann nicht entwaffnet wurde.

«Falsch», sagt das BVG dazu. Der Bund habe die Oberaufsicht über Militärbelange. Das kantonale Kreiskommando habe ja nicht einmal gewusst, warum der betreffende Mann für dienstuntauglich erklärt worden war.

Schweizer Armee ist verantwortlich

Deshalb hätte die Logistikbasis der Armee kontrollieren müssen, ob der Mann tatsächlich seine Waffe abgegeben hatte. Weil das unterblieben sei, habe sich die Schweizer Armee widerrechtlich verhalten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte finanzielle Konsequenzen für den Bund haben.

Die Sozialversicherungen, die der Witwe und den Töchtern des getöteten Polizisten eine monatliche Hinterbliebenen- und Waisenrente bezahlen, haben gegenüber dem Staat Regressforderungen erhoben. Der Bund, der das bislang abgelehnt hatte, muss jetzt über die Bücher.

Der Mann, der den Polizisten getötet hatte, wurde bereits ein Jahr nach der Tat zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Im Jahr 2013 verstarb der verurteilte Mörder im Gefängnis.

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