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«Mordfall Boppelsen»: Keine Verwahrung für den Hauptangeklagten
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 22.06.2021. Bild: Keystone
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Mordfall Boppelsen Keine Verwahrung: Lebenslange Haft für den Hauptangeklagten

  • Der Hauptangeklagte im «Mordfall Boppelsen» ist vom Zürcher Obergericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Die Staatsanwaltschaft forderte die Verwahrung des Täters, davon sieht das Gericht ab.
  • Die beiden Mittäter, die Ehefrau des Hauptangeklagten und ein Komplize, müssen beide rund 12 Jahre hinter Gitter.

Es ist vermutlich eines der skrupellosesten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte: Ein Ehepaar aus dem Kanton Bern hat zusammen mit einem Kollegen aus Geldnot zwei Männer brutal ermordet. Die Täter hatten es auf den Lastwagen abgesehen, den eines der Opfer verkaufen wollte. Im sogenannten «Mordfall Boppelsen» sprach das Zürcher Obergericht nun langjährige Haftstrafen und bestätigte damit die Urteile aus erster Instanz.

Langjährige Haftstrafen für das Trio

Der 31-jährige Hauptangeklagte muss unter anderem wegen mehrfachen Mordes lebenslang hinter Gitter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er beiden Opfern Mund und Nase zugeklebt hat, sodass sie erstickten. Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der Brutalität des Täters eine Verwahrung gefordert. Dies hätte bedeutet, dass der 31-Jährige nie mehr freigekommen wäre. Davon sieht das Obergericht ab. Es liege gemäss Gutachten keine psychische Störung vor und somit komme auch die Verwahrung nicht in Frage.

Die beiden anderen Beschuldigten, die 30-jährige Ehefrau des Haupttäters und ein 38-jähriger Kollege aus dem Kanton Solothurn, müssen ebenfalls lange hinter Gitter. Die Frau wurde zu 12 Jahren und 2 Monaten Haft verurteilt, der Freund zu 11 Jahren und 11 Monaten. Die beiden Mittäter gaben an, nichts von den Tötungsabsichten des Hauptangeklagten gewusst zu haben. Die Richter zeigten sich jedoch überzeugt, dass sie dem 31-jährigen Doppelmörder halfen.

Ein Lastwagen und hohe Schulden

Die beiden Morde liegen mittlerweile fünf Jahre zurück. Im Juni 2016 fand ein Velofahrer in einem Waldstück bei Boppelsen im Kanton Zürich die Leiche eines 36-jährigen Mannes. Dieser hatte auf einer Online-Plattform einen Lastwagen zum Verkauf angeboten. Wie sich später herausstellte, meldete sich der Hauptangeklagte für eine Probefahrt an, überwältige sein Opfer und brachte es um. Im anderen Fall wollte der Hauptbeschuldigte Geld eintreiben, das ihm das Opfer schuldete. Auch hier kam es zu einem Tötungsdelikt.

Vom Vorwurf des Mordes wollte die Verteidigung während des Prozesses vor Obergericht nichts wissen. Der Hauptangeklagte sei von einer Mafia-Organisation zu den Taten gezwungen worden. Ein anderes Motiv gäbe es nicht. Und auch die Mittäter hätten von der kriminellen Organisation Anweisungen erhalten. Die Staatsanwaltschaft schenkte der Mafia-Version keinen Glauben. Sie ging davon aus, dass der Hauptangeklagte die Drohbriefe selbst geschrieben hatte. Der Beschuldigte sei vielmehr ein äusserst brutaler Serienmörder, der innert weniger Wochen zweimal getötet habe. Die Gesellschaft müsse vor ihm geschützt werden.

Schon vor Bezirksgericht keine Verwahrung

Mit dem Urteil vom Dienstag bestätigte das Zürcher Obergericht die Schuldsprüche aus erster Instanz. Das Bezirksgericht Bülach hatte den Hauptangeklagten ebenfalls schon zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Auch damals wollte das Gericht keine Verwahrung aussprechen, weil die hohe Rückfallgefahr nicht belegt werden konnte. Die beiden Mittäter, die Ehefrau und der Komplize, wurden Ende 2019 zu 11 respektive 13 Jahren Gefängnis verurteilt.

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Aus dem Archiv: Bezirksgericht spricht langjährige Haftstrafen
Aus Schweiz aktuell vom 13.12.2019.
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SRF 1, Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 22.06.2021, 12:03 Uhr;

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