- Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 80-jährigen Serben zu 19 Jahren Freiheitsstrafe bestätigt.
- Der Mann hatte 2021 in Winterthur die Ehefrau seines Enkels erschossen, weil sie sich scheiden lassen wollte.
- Der Täter argumentierte vor Gericht, er habe in Notwehr gehandelt, da ihn das Opfer mit einem Messer bedroht habe.
In der Beschwerde des Mannes hiess es, die Ehefrau seines Enkels habe ihn gleich nach Betreten der Wohnung mit einem Messer bedroht. Wie das Zürcher Obergericht verwirft auch das Bundesgericht diesen Tatablauf.
So hielt sich das Kindermädchen mit dem Mann, dem späteren Opfer und deren 19-monatigen Tochter in der Wohnung auf, bevor es in den Keller ging. Auch wurde nie ein Messer gefunden. Weiter stimmten die Angaben des Mannes zur Schussdistanz nicht mit dem Gutachten überein und er machte im Verfahren widersprüchliche Angaben.
Der Mann war aus Serbien in die Schweiz gereist, um die Scheidungsabsicht der Frau zu verhindern. Er brachte einen Revolver und Munition mit. Der Täter, der im April 2021 einen Schlaganfall erlitt, verbüsst seine Strafe in einem Pflegeheim. Zudem wurde ein Landesverweis von 15 Jahren angeordnet.