Die vorliegende Initiative will den Mehrwertsteuersatz beim Verkauf von Lebensmittel vereinheitlichen. Wie hoch der neue Einheitssatz sein soll, wird mit der Initiative nicht festgelegt. Die Initianten gehen aber davon aus, «dass der neue, einheitliche und gerechte Lebensmittelsatz bei 2,5 Prozent festgelegt wird», wie sie im Argumentarium schreiben. Nach der heute geltenden gesetzlichen Regelung ist es so, dass Essen im Restaurant mit 8 Prozent Mehrwertsteuer besteuert wird. Essen beim Take-Away-Stand aber nur mit 2,5 Prozent.
Verschiedene Preise fürs Gleiche?
Die Wirte finden das unfair. Sie argumentieren, dass mit dieser Regelung das Gastgewerbe benachteiligt werde. Deshalb werben sie mit dem Slogan «Stopp der Bratwurst-Diskriminierung». Am Beispiel Bratwurst zeigt sich, wo bei der heutigen Regelung die Knackpunkte liegen. Denn das Gastgewerbe wird grundsätzlich mit 8 Prozent Mehrwertsteuer besteuert. Lebensmittel wie Brot oder eben Bratwürste, im Laden gekauft, werden mit 2,5 Prozent besteuert. So weit, so klar. Doch eine Bratwurst, die an einem Take-away-Stand gekauft wird, also zubereitet ist – wie im Restaurant –, wird ebenfalls mit 2,5 Prozent besteuert. Denn die Behörden rechnen Take-aways nicht zu den Restaurants.
Das verzerre den Wettbewerb, sagen die Wirte. Die Grenzen zwischen Detailhandel und Gastgewerbe verschwimmen sowieso immer mehr, wie Gastrosuisse sagt. Mittlerweile seien oft auch in Bäckereien, im Detailhandel und an Tankstellenshops zubereitete Lebensmittel erhältlich. Deshalb bräuchten alle Anbieter von Lebensmitteln den gleichen Mehrwertsteuersatz. Dass die Grundlebensmittel teurer werden, das wollen die Wirte auf keinen Fall, schreiben sie weiter.
Höhere Preise für Lebensmittel?
Doch genau das könnte bei Annahme der Initiative passieren, warnt der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein. Denn dieser Entscheid hätte Steuerausfälle zur Folge. Laut der Botschaft des Bundesrats würden dem Staat 700 bis 750 Millionen Franken verloren gehen, pro Jahr. Um diese Steuerausfälle zu kompensieren, müsste der reduzierte Steuersatz erhöht werden. Der Bundesrat spricht von einer möglichen Erhöhung auf 3.8 Prozent. Das heisst, dass alle Lebensmittel zu diesem höheren Satz besteuert würden.
Am Ende, schreibt der Bund, würde es also für alle teurer. Spürbare Auswirkungen hätte dies vor allem auf die Budgets derer, die sowieso nicht viel Geld haben. Betroffen wären Haushalte mit tiefen Einkommen und der Mittelstand. Diese Erhöhung würde der Grundidee, die hinter dem reduzierten Mehrwertsteuersatz steht, zuwiderlaufen. Er wurde geschaffen, um Lebensmittel für alle erschwinglich zu machen.
Wer würde profitieren?
Dass eine Bratwurst am Take-away-Stand günstiger ist als eine Bratwurst im Restaurant, sei gerechtfertigt, meint der Bund. Man erhalte schliesslich im Restaurant oder in einer Kantine zusätzliche Dienstleistungen wie einen Tisch oder den Service. Dienstleistungen werden mit 8 Prozent besteuert.
Es wäre grundsätzlich möglich, die Nahrungsmittel zu 8 Prozent zu besteuern. Doch dann würden die Lebensmittel für alle teurer, und das will der Bund nicht. In der Praxis wäre es deshalb wohl so, dass die gastgewerblichen Leistungen zum reduzierten Satz besteuert würden. Ob aber die Gäste von der Steuersenkung profitieren würden, müsse offen bleiben, schreibt der Bund. Er geht davon aus, dass einige Wirte sie vielmehr zur Steigerung ihrer Marge verwenden würden.
Beherbergungsleistungen gesondert besteuert
Das Gastgewerbe leide sowieso schon unter dem starken Franken, den hohen Preisen für Lebensmittel und der vielen Vorschriften, die zu viel Bürokratie führen, schreiben die Wirte. Ihre Klagen klingen ähnlich wie die der Hoteliers. Diesen hat das Parlament 1996 einen so genannten Sondersatz zugestanden und ihn viermal verlängert. Dieser gilt bis 2018.