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Mysteriöser Entführungsfall Christoph Berger gibt sich als Entführungsopfer zu erkennen

In einer «persönlichen Mitteilung» gibt sich der Präsident der Eidgenössischen Impfkommission offiziell als Opfer der Entführung zu erkennen.

  • Christoph Berger hat sich am Sonntag in einer «persönlichen Mitteilung» als Entführungsopfer geoutet.
  • In einem Statement gab der Präsident der Eidgenössischen Impfkommission bekannt, sein Kidnapper habe von ihm Geld verlangt und ihn bedroht.
  • Der Täter war am Mittwoch bei einer Schiesserei mit der Polizei erschossen worden. Er hatte Kontakte zur Verschwörungstheoretiker-Szene.
  • Den Publikationen der Tamedia nach, hatte das Bezirksgericht Zürich die Namensnennung in einer superprovisorischen Verfügung verboten. Die Tamedia-Zeitungen hatten Berger als Entführungsopfer ermittelt.

Die Tamedia-Publikationen brachten Bergers Entführung auch mit dessen Rolle als Impfchef während der Covid-19-Pandemie in Zusammenhang. Wie Berger schreibt, widerspricht «dieses Narrativ meinem persönlichen Erleben während der Entführung». Gleichzeitig seien ihm die «grossen emotionalen und gesellschaftlichen Spannungen bewusst, die Impffragen in den letzten beiden Jahren erhalten haben».

Die Mitteilung im Wortlaut

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Persönliche Mitteilung von Christoph Berger an die Medien

«Ich bin letzte Woche Opfer der Entführung im Kanton Zürich geworden, über die in verschiedenen Medien berichtet wurde.

Das Medium, das meinen Namen als Opfer der genannten Straftat publiziert hat, brachte diese Straftat mit meiner Rolle als Präsident der Impfkommission in Verbindung. Dieses Narrativ widerspricht meinem persönlichen Erleben während der Entführung. Gleichzeitig sind mir die grossen emotionalen und gesellschaftlichen Spannungen bewusst, die Impffragen in den letzten beiden Jahren erhalten haben.

Gerne mache ich Ihnen einige Angaben zum Tatablauf. Auf Anraten von Polizei und Staatsanwaltschaft lasse ich dabei bestimmte Details weg, auch wenn diese für Sie vielleicht interessant sein könnten.

Der mir bis dahin unbekannte Täter hatte mich eine gute Stunde in seiner Gewalt. Er hat mich in dieser Zeit mit der Forderung eines substanziellen Geldbetrags konfrontiert. Diese Forderung hat er mit Drohungen verknüpft, was passieren könnte, wenn ich der Forderung nicht innert der von ihm genannten Frist nachkäme. Es standen also einzig wirtschaftliche Interessen des Täters im Vordergrund. Bezüge zu meiner Rolle als Präsident der Impfkommission machte der Täter dabei nicht. Nachdem ich dem Täter die Erfüllung seiner Forderung zugesichert hatte, liess er mich wieder frei. Ich habe mich danach sofort mit der Kantonspolizei in Verbindung gesetzt, die mich und meine verängstigte Familie seither sehr gut betreut. Der Schutz meiner Familie stand in dieser Phase und selbstverständlich auch jetzt noch für mich an erster Stelle.

Über diese Angaben hinaus werde ich mich zu diesem Vorfall mindestens bis zum Abschluss der Strafuntersuchung nur gegenüber den Strafverfolgungsbehörden äussern. Medienschaffenden gebe ich auch dann keine Auskünfte zum Vorfall, wenn ich ihnen im privaten Kontext oder bei Ausübung meiner beruflichen Funktion begegne.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meine und die Privatsphäre meiner Familie zu respektieren. Damit verbunden ist auch die Hoffnung, dass Sie in Ihrer Berichterstattung weiterhin meinen Namen und mein Bild nicht oder nur mit grosser Zurückhaltung verwenden, auch ohne, dass ich dafür die Gerichte bemühen müsste. Ihre Reaktion auf den Erlass der superprovisorischen Verfügung gegenüber dem erstberichtenden Medium bestärkt mich in dieser Hoffnung.»

«Gerne» mache er einige Angaben zum Tatablauf, schreibt er weiter. Auf Anraten von Polizei und Staatsanwaltschaft lasse er einige Details weg, auch wenn diese «vielleicht interessant sein könnten».

Gemäss Bergers Stellungnahme hatte ihn der 38-jährige Täter eine gute Stunde in seiner Gewalt. «Er hat mich in dieser Zeit mit der Forderung eines substanziellen Geldbetrags konfrontiert.» Dazu stiess der Entführer gemäss Berger Drohungen aus, was er mit ihm anstellen werde, sollte der Geldforderung nicht innert einer gesetzten Frist nachgekommen werden.

Tagesschau vom 09.04.2022 ; 

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