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Nach Aktion gegen die CS Rekurs nach Freispruch für Waadtländer Klimaaktivisten

  • Nach dem Freispruch eines Waadtländer Gerichts für zwölf Klimaaktivisten geht der juristische Streit weiter.
  • Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag beschlossen, den Fall an das Berufungsgericht zu überweisen.
  • Unterdessen ist in der Waadt erneut eine Bank Opfer einer Störaktion geworden. Dieses Mal traf es die UBS in Lausanne.

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Freispruch für Klimabewegung
aus Echo der Zeit vom 13.01.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 23 Sekunden.

Generalstaatsanwalt Eric Cottier übernimmt den Fall. Seiner Auffassung nach gibt das Urteil «eine überraschende Antwort auf eine rechtliche Grundsatzfrage».

Aktivisten nehmen wieder Bank ins Visier

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  • Erneut haben Dutzende Klimaaktivisten eine Aktion in einer Bank in Lausanne durchgeführt.
  • Nach der Credit Suisse war dieses Mal die UBS dran.
  • Etwa dreissig in Anzüge und Krawatten gekleidete Klimaschützer nahmen an der Aktion am frühen Dienstagnachmittag in der UBS-Filiale an der Place St-François teil.
  • Sie streuten Kohle in die Empfangshalle der Bank und forderten, dass die UBS sofort aufhören müsse, in fossile Brennstoffe zu investieren.
  • Die Polizei war vor Ort, griff zunächst aber nicht ein.

Am Montag hatte das Bezirksgericht in Renens VD zwölf Aktivisten freigesprochen, die in einer Filiale der Grossbank Credit Suisse in Lausanne eine Aktion durchgeführt hatten.

Der Gerichtspräsident und Einzelrichter Philippe Colelough kam zum Schluss, dass die zwölf Mitglieder der Bewegung Lausanne Action Climat (LAC) aus Gründen eines «rechtfertigenden Notstandes» gehandelt hätten. Er befand, dass das Vorgehen der Aktivisten angesichts der Klimakatastrophe «notwendig und angemessen» gewesen sei.

Der Prozess war der erste in dieser Grössenordnung in der Schweiz seit Beginn der Mobilisierung für das Klima.

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