Am Mittwoch entlassen – am Donnerstagmorgen zur Tat geschritten. Tage zuvor war der Mann von der Polizei eingewiesen worden, es folgte eine fürsorgerische Unterbringung (FU), eine Massnahme bei Selbst- oder Fremdgefährdung. Solche Überweisungen sind Alltag auf psychiatrischen Abteilungen. Gemäss Zahlen von 2024 sind es schweizweit durchschnittlich 53 pro Tag.
Johannes Kirchebner, Chefarzt und Psychiatrie-Professor der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern, sagt, man unterscheide grob zwei Gruppen bei FU: «Menschen, deren Realität vollkommen von unserer Realität abweicht, also quasi in einer anderen Welt leben und sich dort bedroht, verfolgt fühlen oder Ähnliches. Der andere Teil sind Menschen, die viele Probleme anhäufen, wie eine Trennung oder Arbeitsplatzverlust. Und dann kommen vielleicht Drogensucht und Alkohol dazu.» Die möglichen Folgen: Selbstverletzung oder ein Suizidversuch, manchmal Aggression oder Gewalt.
Dann haben wir keine Handhabe mehr, weil er nicht mehr akut gefährlich ist.
Das Ziel der FU: Das akute Risiko reduzieren. Und das bei Personalmangel. Mit begrenzten Informationen sowie zeitlich limitiert.
«Drehtür-Patienten»: stabil entlassen und bald wieder eingewiesen
Man sei oft mit der Situation konfrontiert, dass eine längerfristige Therapie nötig wäre, sagt Psychiater Kirchebner. «Bleiben Sie doch und machen Sie die Behandlung weiter. Doch der Patient sagt Nein. Dann haben wir keine Handhabe mehr, weil er nicht mehr akut gefährlich ist. In diesem Fall müssen wir die Person entlassen.»
Denn: In der zivilrechtlichen FU geht es darum, eine akute Selbst- und Fremdgefährdung zu reduzieren. Eine Unterbringung und Therapie gegen den Willen des Patienten muss beendet werden, sobald die Person nicht mehr als gefährlich für sich oder andere eingestuft werde.
Manche werden rückfällig. Schwere Gewalttaten wie in Winterthur seien eher selten, sagt Kirchebner. Aber der Zustand könne sich innert Stunden ändern. Etwa wenn eine Person wieder in alte Muster falle. In der Branche nennt man sie «Drehtür-Patienten»: stabil entlassen und teils nur Tage darauf wieder eingewiesen.
Ganz anders ist der Umgang in der Forensik. Schwere Türen, Stacheldraht, Wachpersonal – eine Psychiatrie hinter Gittern. Doch hier werden keine zivilrechtlichen FU untergebracht, sondern Festgenommene nach Strafrecht. Etwa Gewalttäter, die auch Anzeichen psychischer Erkrankungen aufweisen und als gefährlich eingestuft werden. Der mutmassliche Täter von Winterthur dürfte jetzt auch in einer solchen Abteilung sein.
Manche würden sagen: Erst jetzt – nachdem eine schwere Straftat passiert ist.
«Gewaltiger Aufwand»
Diese Trennung ist historisch gewachsen, weil man in der Psychiatrie wegkommen wollte vom vorsorglichen Wegsperren. In der Forensik ist dann vereinfacht ausgedrückt das volle Programm möglich: umfangreicher Datenaustausch, Akteneinsicht, langfristige Therapien, noch ausführlichere Gefährdungsgutachten. Gerichtlich verordnet, auch gegen den Willen Beschuldigter.
Ab wann ist ein Mensch so gefährlich für die Gesellschaft, dass man solche engen Massnahmen zieht, dass man ihm die Freiheit wegnimmt?
Das ist aufwendig und teuer – wirke aber meistens, sagt Kirchebner, der in Bern auch die Forensik leitet. Die gleichen Mittel auch für FU einzusetzen – um mögliche Fremdgefährdungen besser erkennen zu können – würde einen gewaltigen Aufwand nach sich ziehen.
Ob man das wolle, sei letztlich eine grundsätzliche Frage, sagt Kirchebner auf einem Rundgang im Hof der forensischen Abteilung hinter Stacheldraht: «Ab wann ist ein Mensch so gefährlich für die Gesellschaft, dass man solche engen Massnahmen zieht, dass man ihm die Freiheit wegnimmt?»