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Bundesgericht spricht einen Arzt wegen Beihilfe zum Suizid frei
Aus Tagesschau vom 13.03.2024.
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Nach Bundesgerichtsentscheid Sterbehilfe in der Schweiz: ein Überblick

Wie viele Menschen versterben hierzulande ärztlich begleitet? Wie gross ist der «Sterbetourismus»? Die Antworten.

Was ist passiert? Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung den Freispruch des Vizepräsidenten von Exit Westschweiz wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz bestätigt. 2017 verhalf er einer gesunden 86-Jährigen zum Suizid.

Wie viele Menschen beziehen Sterbehilfe? In der Schweiz ist die Zahl der Menschen, die Sterbehilfe in Anspruch genommen haben, stetig gestiegen. Im Jahr 2022 waren es fast 1600 Menschen. Nicht einbezogen sind Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Wer nahm begleitete Sterbehilfe in Anspruch? Laut Zahlen des Bundesamts für Statistik waren rund 60 Prozent der Verstorbenen Frauen. 190 Personen – knapp 12 Prozent – waren unter 65 Jahre alt. Bei den 1125 Menschen, die mit Exit Deutschschweiz, der grössten von neun Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz, gegangen sind, waren rund ein Drittel krebskrank, ebenso viele litten an mehreren Erkrankungen.

Wie gross ist der «Sterbetourismus»? Die Beihilfe zum Suizid aus uneigennützigen Gründen ist in der Schweiz legal. Das gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer, weshalb die Schweiz als prominentestes Land für Sterbehilfe in Europa gilt. Exit begleitet keine Menschen, die keinen Schweizer Pass oder keinen festen Wohnsitz hierzulande haben. Allerdings gibt es andere Sterbehilfe­organisationen, bei denen dies möglich ist, allen voran Dignitas. Die jüngsten Zahlen der Organisation zeigen: 2022 kamen die meisten Sterbenden aus Frankreich (46), gefolgt von Grossbritannien (33) und Italien (22). Der «Sterbetourismus» in der Schweiz dürfte daher weniger als ein Fünftel aller durch Suizidbeihilfe Verstorbenen ausmachen.

Was ist in der Schweiz Gesetz? Die Schweiz hat, wie viele andere Länder, bereits Anfang des 20. Jahrhunderts den Selbstmord entkriminalisiert. Seit Einführung des Strafgesetzbuches 1942 ist auch Sterbehilfe gesetzlich geregelt, heisst es in der «NZZ». Im Strafgesetz steht: «Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmord verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.» Im Umkehrschluss bedeutet das: Assistierte Sterbehilfe aus uneigennützigen Gründen ist erlaubt.

Passive Sterbehilfe auch legal

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Legende: KEYSTONE/Martin Ruetschi

Die indirekte aktive Sterbehilfe – etwa die Abgabe eines schmerzlindernden Mittels, das als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzt – ist laut «NZZ» gesetzlich nicht geregelt, gilt heute aber grundsätzlich als erlaubt. Gleiches gelte bei passiver Sterbehilfe, zum Beispiel bei einem Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen. Aktive Sterbehilfe bleibe hingegen ein Tötungsdelikt.

Das gilt in Europa: Aktive Sterbehilfe ausdrücklich erlaubt haben weltweit Belgien, Niederlande, Luxemburg, seit 2021 Spanien und neulich auch Portugal, wie der deutsche «Tagesspiegel» recherchierte. Die Regelungen seien aber unterschiedlich und an viele Bedingungen geknüpft. Ärztlich assistierte Suizidhilfe gelte – wie in der Schweiz – auch in Deutschland, Finnland und Österreich. Passive Sterbehilfe, also der Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen, sei in den meisten europäischen Ländern legal, in Schweden, Italien, Ungarn, Irland oder Norwegen allerdings nur unter strengen Bedingungen. In Polen sei hingegen jegliche Beihilfe zum Suizid oder passive Sterbehilfe verboten.

Das gilt im Rest der Welt: Aktive Sterbehilfe ist gemäss der Zeitung in Kolumbien, Kanada, Neuseeland legal. In Australien und Neuseeland gelte ärztlich assistierte Suizidhilfe. Aufgrund kultureller oder religiöser Hintergründe sei Sterbehilfe jeglicher Art in arabischen und asiatischen Ländern ein Tabuthema. In den USA sei die Sterbehilfe je nach Bundesstaat verschieden geregelt.

Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe

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  • Dargebotene Hand, Tel. 143, (143.ch)
  • Angebot der Pro Juventute: Tel. 147, (147.ch)

SRF 4 News, 13.03.2024, 13:00 Uhr;

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