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Nach Crash über Niederlanden Schweizer Militärjustiz ermittelt gegen Tiger-Piloten

  • Die Kollision zweier F-5-Tiger-Kampfjets der Patrouille Suisse in der Nähe der niederländischen Luftbasis Leeuwarden ist wahrscheinlich auf menschliches Versagen zurückzuführen.
  • Der Crash ist gemäss bisherigen Untersuchungen durch ein «mangelhaftes Situationsbewusstsein» einer der beiden Piloten verursacht worden.
  • Die Schweizer Militärjustiz leitete gegen den Piloten eine Voruntersuchung ein.

Der Zusammenstoss ereignete sich im Sommer 2016. Damals kollidierten während eines Trainingsflugs zwei Kampfflugzeuge vom Typ «Northrop F-5E Tiger II» der Patrouille Suisse in der Nähe der niederländischen Airbase Leeuwarden.

Daraufhin verlor einer der beiden Piloten die Kontrolle über sein Flugzeug und betätigte den Schleudersitz. Er zog sich beim Ausstieg aus der Maschine und der Landung leichte Verletzungen zu.

Zweite Maschine beschädigt gelandet

Das Flugzeug zerschellte in unmittelbarer Nähe eines an einem Weiher gelegenen Treibhauses und erlitt Totalschaden. Das zweite Flugzeug wurde durch die Kollision ebenfalls beschädigt, blieb aber manövrierfähig. Es konnte vom unverletzt gebliebenen Piloten sicher gelandet werden.

Ein Untersuchungsrichter untersuchte den Unfall und in einer vorläufigen Beweisaufnahme. In seinem Schlussbericht hält der Untersuchungsrichter jetzt fest, dass dem Piloten, der die Kollision mutmasslich verursachte, zum Unfallzeitpunkt wahrscheinlich das erforderliche Situationsbewusstsein entweder komplett fehlte oder dass dieses zumindest fehlerhaft war.

Jet vor sich aus den Augen verloren

Konkret bedeutet dies, dass der Pilot kurzzeitig desorientiert war. Der Pilot habe nach einem Manöver zur Reduktion der Geschwindigkeit das zweite am Unfall beteiligte Flugzeug bei der Wiedereingliederung in die Formation aus den Augen verloren. Er habe es jedoch unterlassen, dies über Funk mit dem Wort «blind» zu melden, heisst es im Bericht.

Wenn ein Pilot nach einer Trennung von der Formation wieder zu dieser aufschliesse und dabei das vor ihm fliegende Flugzeug nicht mehr sehen könne, muss er diesen veränderten Sichtstatus melden. Die Phase der Desorientierung des Piloten sei mit fünf bis zehn Sekunden zu lang gewesen, als dass er auf die «Blind»-Meldung hätte verzichten dürfen.

Fahrlässig Armee-Material verschleudert?

Auch wenn der Pilot den fehlenden Sichtkontakt nicht oder zu spät realisiert habe, so sei die Verantwortung für die Vermeidung einer Kollision beim fraglichen Manöver gemäss den geltenden Reglementen bei ihm gelegen.

Daher hat der Untersuchungsrichter bei der Luftwaffe beantragt, gegen den Piloten eine Voruntersuchung zu eröffnen. Der Vorwurf: Der Pilot soll sich möglicherweise der «fahrlässigen Verschleuderung von Material» und der «Verletzung von Dienstvorschriften» schuldig gemacht habe.

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