Zum Inhalt springen

Nach GC-FCZ-Derby Bezirksgericht Zürich spricht FCZ-Fackelwerfer schuldig

  • Das Bezirksgericht Zürich hat einen FCZ-Fan nach einem Fackelwurf schuldig gesprochen.
  • Das Urteil gegen den heute 23-Jährigen lautet unter anderem: versuchte schwere Körperverletzung.
  • Er hat bei einem Zürcher Fussballderby im Oktober 2021 eine brennende Seenotfackel in Richtung GC-Fanblock geworfen.

Kurz nach dem Zürcher Fussballderby zwischen GC und dem FCZ am 23. Oktober 2021 vermummten sich laut Anklageschrift rund 60 FCZ-Fans, darunter auch der Beschuldigte. Sie gelangten via Tartanbahn zum GC-Fansektor.

Dort warfen sie pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Seenotfackeln, in die dicht gedrängte Fankurve, in der sich auch Familien mit Kindern aufhielten. Verletzt wurde dabei niemand.

Deshalb sind Seenotfackeln so gefährlich

Box aufklappen Box zuklappen

Bei den Seenotfackeln handelt es sich um schwer löschbare Fackeln. Sie erreichen beim Abbrennen Temperaturen von über 2000 Grad Celsius und können schwere Verbrennungen verursachen.

Zum Vergleich: Ein Backofen, bei dem man sich schon leicht verbrennen kann, erreicht bei hoher Einstellung zirka 250 Grad.

Nebst der grossen Hitze bringen Seenotfackeln eine weitere gefährliche Eigenschaft mit: Sie sind mit Magnesium angereichert, damit sie eben gerade nicht mit Wasser gelöscht werden können und auch unter Wasser brennen. Denn das ist ja gerade der Sinn von Seenotfackeln, wie es auch der Name schon sagt.

Das Bezirksgericht Zürich hat den 23-jährigen FCZ-Fan nun schuldig gesprochen. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten und eine Busse in der Höhe von 200 Franken. Der Verurteilte muss also nur ins Gefängnis, wenn er sich innerhalb der Probezeit erneut etwas zuschulden kommen lässt.

Die Busse von 200 Franken muss er aber bezahlen – ebenso muss er die Verfahrenskosten in der Höhe von mehr als 3000 Franken übernehmen. Bei der Aktion handelt es sich laut Bezirksgericht deswegen um versuchte schwere Körperverletzung, da Seenotfackeln aufgrund ihrer Eigenschaften eben schwere Verbrennungen verursachen können.

Ein Video zeigt den Wurf

Der Richter führte aus, dass der Beschuldigte rücksichtslos gehandelt und in Kauf genommen habe, andere zu verletzen. Wie ein im Gerichtssaal abgespieltes Video zeigte, warf der Beschuldigte mit Anlauf und voller Wucht die brennende Fackel in Richtung der GC-Fans. «Es hat ihn dabei offensichtlich nicht gekümmert, ob gegnerische Fans getroffen werden», so der Richter. Letztlich sei es Zufall gewesen, dass es glimpflich verlaufen sei und niemand verletzt wurde.

Die Staatsanwaltschaft ihrerseits hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten und eine Busse von 300 Franken gefordert, aufgrund versuchter schwerer Körperverletzung. Das Gericht berücksichtigte auch weitere Straftaten des 23-Jährigen – hingegen aber auch, dass er bezüglich des Fackelwurfs als solchen schnell geständig war und ihn bereue. Seine Teilnahme am Platzsturm sowie den Fackelwurf hat er denn auch bereits während der Strafuntersuchung gestanden und gesagt, dass es ein grosser Fehler gewesen sei.

Bezirksgericht Zürich an einem regnerischen Tag.
Legende: Für die Erstinstanz Bezirksgericht Zürich ist klar: schuldig hinsichtlich versuchter schwerer Körperverletzung. Keystone / Ennio Leanza

Die Verteidigung des Beschuldigten hatte einen Freispruch von der versuchten schweren Körperverletzung gefordert, da die Fackel auf der Tartanbahn vor dem GC-Fansektor gelandet sei und dort gar niemand habe verletzt werden können. Es sei eine Nachahmertat gewesen, ohne Absicht, jemanden zu verletzen. Der Wurf sei spontan und ungezielt erfolgt. Ziel der Aktion sei es gewesen, das GC-Banner zu holen. Auch GC-Fans hätten ausserdem Fackeln gezündet.

Insgesamt konnte die Polizei 18 Personen ermitteln, die am Platzsturm beteiligt gewesen sein sollen, wie die Stadtpolizei Zürich rund ein Jahr nach dem Vorfall mitteilte. Die Disziplinarkommission der Swiss Football League hatte nach den Ausschreitungen verfügt, dass die Südkurve des FCZ für zwei Derby-Heimspiele gesperrt bleibt.

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 19.03.2024, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel