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Nach Ja zu Sozialdetektiven Gegner können keinen Einfluss nehmen

Trotz Niederlage hatten die Kritiker verkündet, sich bei der Umsetzung einzubringen. Doch das ist derzeit kaum möglich.

Alle stehen unter Generalverdacht und können bis ins Schlafzimmer beobachtet werden – so hat das Gegenkomitee gegen die Sozialversicherungs-Detektive argumentiert. Unter ihnen: SP-Nationalrätin Silvia Schenker.

Problematische Punkte bleiben

Trotz der Niederlage wollten Gegnerinnen und Gegner aus dem linken politischen Spektrum die Umsetzung der Vorlage kritisch begleiten. Doch nun muss Sozialpolitikerin Silvia Schenker einräumen: Bei den problematischen Bestimmungen könne auf Verordnungsebene nichts getan werden. «Wir können nicht regeln, wo observiert werden darf. Auch in Bezug auf die Kompetenz zur Anordnung können wir nicht mitreden. Das steht im Gesetz.»

Das Gesetz wird durch die Verordnung präzisiert, welche bis gestern in der Vernehmlassung war. Diese regelt, wer überhaupt observieren darf. Das sind Versicherungsdetektive. Der Bundesrat verlangt für sie eine Bewilligung die Polizei-Ausbildung oder eine vergleichbare Schulung. Ausserdem müssen sie eine mehrjährige Erfahrung mit Personen-Überwachung vorweisen.

Grüne fordert unabhängige Fachstelle

Für Schenker sind diese Vorgaben unklar: Es sei so formuliert, als gelten sie nur für extern beauftragte Detektive, nicht aber für Angestellte der Sozialversicherungen. Auch die Grüne Partei kritisiert diesen Punkt. Darüber hinaus fordert sie eine unabhängige Fachstelle, welche die Qualität der Observationen überprüft.

Für den Bundesrat aber ist die Verordnung klar: Sie betrifft alle, welche Sozialversicherte observieren. Im Moment bleibt es also bei der Kritik der Gegnerinnen und Gegner. Wirklich Einfluss nehmen auf die Sozialversicherungsdetektive können sie derzeit nicht.

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