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Nach Kritik Fall Brian: Haftregime wird gelockert

  • Das Haftregime des jungen Straftäters Brian wird gelockert: Die Justizdirektion hat entschieden, ihn in ein normales Untersuchungsgefängnis zu verlegen.
  • Damit erhält er die Möglichkeit, Kontakte zu Mitinsassen zu pflegen.
  • Aktuell sitzt Brian in der Strafanstalt Pöschwies in Einzelhaft.
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Fall Brian: Bundesgericht hebt Obergerichtsurteil auf
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 08.12.2021. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 3 Sekunden.

Die Verlegung in ein Zürcher Untersuchungsgefängnis soll in den kommenden Tagen vollzogen werden.

Eingliederung in normales Haftregime

Es brauche für eine nachhaltige Verbesserung der Situation die Kooperation von Brian, hält die Justizdirektion fest. Diese fehle im aktuellen Setting in der Pöschwies nach wie vor.

23 Stunden pro Tag alleine in der Zelle

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Der von den Medien ursprünglich als «Carlos» benannte Mann, der mit richtigem Namen Brian heisst, ist derzeit in der Sicherheitsabteilung der Justizvollzugsanstalt Pöschwies (ZH) untergebracht.

23 Stunden pro Tag ist er in einer Einzelzelle eingesperrt. Beim täglichen, einstündigen Spaziergang hat er keine sozialen Kontakte zu anderen Gefangenen. Er wird lediglich vom Sicherheitspersonal begleitet. Die Haftbedingungen waren unter anderem vom UNO-Sonderberichterstatter für Folter kritisiert worden.

Um diese Blockade aufzulösen, kommt Brian deshalb in ein normales Untersuchungsgefängnis. Dort soll er zunächst ebenfalls isoliert untergebracht werden, wie ein Sprecher gegenüber SRF präzisierte. Danach schaue man, ob Brian kooperiere – und erst dann werde der junge Straftäter wieder direkten Kontakt zu Häftlingen und zu Mitarbeitenden erhalten.

Fall noch vor Obergericht hängig

Die Kontakte und Beziehungen zu Mithäftlingen und Mitarbeitenden im Vollzug waren in der Vergangenheit oft von Konflikten geprägt. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, Häftlinge und Mitarbeitende angegriffen und teilweise auch verletzt zu haben.

Das Obergericht hatte ihn deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Bundesgericht hob dieses Urteil jedoch kürzlich auf, weil das Obergericht nicht genügend abgeklärt habe, ob Brian in einer Notlage gewesen sei, als er angegriffen habe. Aktuell ist sein Fall deshalb wieder vor Obergericht hängig.

Anwälte: Verlegung kommt zu spät

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Für Brians Anwälte hätte die Verlegung in ein Untersuchungsgefängnis viel früher geschehen sollen. «Nach über drei Jahren Isolationsfolter kommt dieser Schritt deutlich zu spät. Die Verteidigung verlangt die sofortige Haftentlassung», teilten sie mit.

Zwar zeige sich die Justizdirektion etwas kooperativer. Die Anwälte bedauern jedoch, dass es dazu «vier Bundesgerichtsgerichtsentscheide, wie auch Interventionen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und des UNO-Sonderberichterstatters Nils Melzer bedurfte».

Am harten Haftregime hatte es immer wieder Kritik gegeben. Erst Mitte Dezember hatte das Bundesgericht eine Beschwerde des heute 26-jährigen Straftäters teilweise gutgeheissen und das Zürcher Obergericht angewiesen, zu prüfen, wie die Haftbedingungen gelockert werden könnten

SRF 4 News, 12.01.2022, 16:00 Uhr;

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