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Nach Morden in den 90ern Zürcher «Parkhausmörderin» erhält Therapie statt Verwahrung

  • Die als «Parkhausmörderin» bekannte 52-jährige Frau wird künftig therapiert statt weiterhin verwahrt. Das hat das Zürcher Obergericht entschieden.
  • Die Verurteilte tötete in den 90er-Jahren zwei Frauen und wurde bei einem weiteren Mordversuch gefasst.
  • Sie sitzt seit 27 Jahren – seit 1998 also – im Gefängnis.

«Ich erhoffe mir in erster Linie eine Perspektive», sagte die Frau noch vor dem Entscheid. Sie hatte die Umwandlung von der Verwahrung in eine stationäre Massnahme beantragt. Im Gegensatz zur Verwahrung ist bei einer stationären Massnahme eine Entlassung aus dem Gefängnis zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Zuvor bereits mehrere Lockerungen

Die «Parkhausmörderin» erhält somit eine Therapie für ihre psychischen Störungen und – sollte diese erfolgreich sein – später die Chance auf eine Entlassung aus dem Gefängnis. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Ein zentraler Punkt ist, dass der Gutachter davon ausgeht, dass eine Therapie im Rahmen einer fünf Jahre dauernden stationären Massnahme die Rückfallgefahr deutlich senken könnte. «Für die Beurteilung muss nur diese Fünf-Jahres-Prognose angeschaut werden», sagte der Richter. Ob es danach eine Perspektive auf Entlassung gebe oder nicht, spiele keine Rolle.

Skizze einer Frau mit kurzem Haar, sitzt auf Stuhl, Füsse in Ketten.
Legende: Die Verurteilte vor Gericht im Jahr 2016. Auch damals ging es darum, ob die Frau weiterhin verwahrt werden soll. KEYSTONE / Linda Graedel

Die «Parkhausmörderin» durchlief in den vergangenen Jahren mehrere Lockerungsstufen. So kann sie regelmässig begleitete Ausgänge absolvieren. Dabei ist es laut dem Richter zu keinen Problemen gekommen. Auch der Übertritt in eine Wohngruppe mit 18 Frauen innerhalb des Gefängnisses verlief ohne Komplikationen. Zuvor verbrachte sie viele Jahre in weitgehender Isolation.

Das Bezirksgericht Zürich stimmte der Umwandlung bereits im August 2024 zu. Die Staatsanwaltschaft zog den Entscheid jedoch an das Obergericht weiter, weil sie die Voraussetzungen für den Schritt als nicht erfüllt hielt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte eine Umwandlung der Verwahrung verhindern und hatte ein neues Gutachten über die 52-Jährige beantragt.

Zwei Morde und ein Mordversuch

Die Verurteilte tötete 1991, im Alter von 18 Jahren, in einem Zürcher Parkhaus eine 29-jährige Frau. Das Geklackere ihrer Absatzschuhe habe sie wütend gemacht, sagte sie später einmal dazu. Die Tat brachte ihr den Übernamen «Parkhausmörderin» ein. 1997 tötete sie ebenfalls in der Stadt Zürich eine weitere Frau.

1998 schliesslich versuchte sie eine Buchhändlerin in deren Ladengeschäft unweit des Zürcher Obergerichts zu töten. Einige Zeit später konnte sie verhaftet werden. 2001 wurde sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt. Die Frau streitet die Morde weiterhin ab: «Ich habe viele Delikte begangen, aber keine Tötungsdelikte», behauptete sie wiederholt vor Gericht.

SRF 4 News, 16.12.2025, 10:30 Uhr ; 

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