- Das Basler Strafgericht hat am Freitag drei Aufseher und eine Aufseherin des Untersuchungsgefängnisses Waaghof in Basel freigesprochen.
- Dennoch hätten die Aufseher durch ihr Handeln die Sorgfaltspflicht verletzt.
- Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen fahrlässige Tötung durch unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.
Den Freispruch begründete das Gericht mit der fehlenden Kausalität. Zwar sei unbestritten, dass die Aufseherin und die Aufseher gemäss ihrer Fürsorgepflicht dazu verpflichtet gewesen wären, den Suizid der Insassin zu verhindern. Es sei letztlich aber nicht «mit hoher Wahrscheinlichkeit» nachweisbar, ob die erst verspätet geleistete Hilfe für den Tod verantwortlich gewesen sei.
Die Frau hatte sich im Juni 2018 in einer Überwachungszelle im Basler Untersuchungsgefängnis mit ihrem Trainer-Oberteil zu erhängen versucht. Die Strangulierte war erst nach etwa fünf Minuten entdeckt worden. Die Aufseher und die Aufseherin befreiten die bewusstlose Insassin zwar aus der Schlinge, liessen sie aber für gut zehn Minuten liegen, ohne dringend angesagte Hilfe zu leisten respektive Reanimationsmassnahmen einzuleiten.
Im Prozess hatten die vier Beschuldigten ihre damalige Passivität damit begründet, dass sie anfänglich davon ausgegangen seien, dass die Insassin ihren Suizidversuch und ihre Bewusstlosigkeit nur vorgespielt habe. Der Gerichtspräsident konnte dieser Argumentation wenig abgewinnen. Die Aufseherin und die Aufseher hätten merken müssen, dass die schmerzhafte Lage, in der die nun Verstorbene liegengelassen worden sei, im Bewusstseinszustand nicht durchzuhalten gewesen wäre. «Es ist krass, wie Sie die Frau so im Stich lassen konnten», sagte er.
Das Gericht sprach die vier Gefängnismitarbeitenden deshalb nicht von jeglicher Schuld frei. Es sah in hohem Masse eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gegeben. Deshalb erlegte das Gericht den drei Aufsehern und der Aufseherin die Zahlung der Kosten für das Vorverfahren auf.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die drei Aufseher bedingte Haftstrafen zwischen sieben und neun Monate Haft beantragt. Für die Aufseherin hatte sie eine bedingte Geldstrafe gefordert.