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Nach tödlichem Zugunfall SBB muss Türsteuerungen auswechseln

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) verpflichtet die SBB zu Massnahmen, um das sichere Funktionieren der Wagentüren zu gewährleisten.
  • Dazu gehören bessere Anzeigen, später der Ersatz der Türsteuerung an den EW-IV-Wagen.
  • Die Gewerkschaft SEV begrüsst die Auflagen des Bundes.

Nach dem tödlichen Unfall Anfang August muss die SBB die Anzeige im Führerstand zum Schliesszustand der Türen rasch verbessern und mittelfristig die Türsteuerung ersetzen. Diese Anordnung erliess das BAV gestützt auf einen Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust).

Die Sust hatte festgestellt, dass die bestehende Parallelschaltung bei den Türen der EW-IV-Wagen dazu führen kann, dass die Türen dem Lokführer als geschlossen gemeldet werden, obwohl dies nicht der Fall ist. Das BAV verlangt, dass die SBB dieses System bis Ende Oktober so anpasst, dass es dem Lokführer den korrekten Zustand der Türen anzeigt.

Hohe Fehlerquote

Gemäss Sust-Bericht funktioniert auch der Einklemmschutz bei den Türen nicht zuverlässig. Die SBB muss bis Ende Oktober aufzeigen, wie und bis wann die Türsteuerungen ersetzt werden. Bis die beiden Massnahmen umgesetzt sind, muss die SBB mit betrieblichen Massnahmen die Sicherheit gewährleisten.

Die SBB hat nach dem tödlichen Unfall die fraglichen Türen kontrolliert und mehrere hundert Mängel festgestellt. Obwohl nicht alle Mängel in gleichem Mass sicherheitsrelevant sind, ist die Fehlerquote nach Ansicht des BAV hoch. Es stelle sich die Frage, warum die SBB diese Mängel nicht im Rahmen der ordentlichen Instandhaltung und Kontrollen entdeckt hätte, schreibt die Aufsichtsbehörde.

Sie verlangt daher von der SBB, dass sie Organisation und Abläufe beim Fahrzeugunterhalt durch ein externes Unternehmen überprüfen lässt. Der Zeitplan dafür und das Pflichtenheft müssen ebenfalls bis Ende Oktober stehen.

Gewerkschaft fordert mehr Personal

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) begrüsst die Anordnungen des BAV. Die geplanten Massnahmen gingen «absolut in die richtige Richtung», heisst es in einer Mitteilung. Das BAV untermauere die Forderungen, die der SEV bereits an die SBB gestellt habe.

Das Audit werde ans Licht bringen, dass es im Unterhalt zu wenig Personal habe, ist die Gewerkschaft überzeugt. Die SBB müssten Leute anstellen, in deren Ausbildung investieren und dafür sorgen, dass es im Unterhalt künftig genügend qualifiziertes Personal habe. Die gleiche Forderung erhebt die Gewerkschaft auch für die Kundenbegleiter. Es brauche genügend geschultes Personal auf den Zügen.

Am ersten Augustwochenende war bei der Abfertigung eines Interregios in Baden (AG) der 54-jährige Zugchef von einer Türe eingeklemmt und mehrere Kilometer mitgeschleift worden. Der Lokführer bemerkte den Unfall nicht. Der Zugchef starb an den Folgen seiner Verletzungen.

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