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Wer haftet in den Bergen?
Aus Rendez-vous vom 26.07.2019. Bild: Keystone
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Nach Unfall am Matterhorn Wer zahlt bei Bergunfällen?

Der Permafrost taut – ein Bergführer und sein Gast stürzen am Matterhorn in den Tod. Wer haftet, ist nicht klar.

Grundsätzlich gilt die Faustregel: Je höher ein Wanderer oder Berggänger steigt, je unwegsamer das Gelände wird, desto grösser ist seine Eigenverantwortung. Rechtlich wird unterschieden, ob sich jemand auf einem markierten Wanderweg befindet oder hochalpin unterwegs ist.

Gut unterhaltene Wanderwege

In der Schweiz gibt es rund 65'000 Kilometer Wanderwege, unterteilt in drei Kategorien: die gelb markierten Wanderwege, die rot-weiss markierten Bergwanderwege und die blau-weiss gekennzeichneten Alpinwanderwege. Verantwortlich für den Unterhalt dieser Routen sind Gemeinden und Kantone.

Diese Aufgabe ist im Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege geregelt. Das Gesetz existiert sein 1985. Und es mache klare Vorgaben, sagt Pietro Cattaneo, der für den Verband Schweizer Wanderwege arbeitet. «Es verlangt, dass die Wege sicher begehbar sind.» Die Wege müssten also kontrolliert und instand gestellt sein.

Gelbe Wege sind am sichersten

Dabei sind die Anforderungen an die verschiedenen Wanderwegkategorien unterschiedlich. Am strengsten sind sie für einfache, gelb markierte Wege. Auf solchen sind auch Leute ohne Erfahrung unterwegs. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass mit dem Weg alles in Ordnung ist.

Wanderer stehen vor eine Wanderweg-Wegweiser in der Bergwelt.
Legende: Diesesr Wegweiser ist zwar gelb – aber die rot-weisse Spitze signalisiert, dass es sich um Bergwanderwege handelt. Keystone

Passiert auf einem gelb markierten Wanderweg ein Unfall, kann der Grundeigentümer – also der Kanton oder die Gemeinde – haftbar gemacht werden. Als Beispiel nennt Cattaneo ein morsches Geländer, das zu einem Unfall führt.

Die Schweiz lässt sich den Unterhalt der Wanderwege jedes Jahr rund 50 Millionen Franken kosten. Zu juristischen Auseinandersetzungen kommt es aber praktisch nie.

Grosse Verantwortung beim Bergführer

Unfälle, bei denen Todesopfer zu beklagen sind, werden von Amtes wegen untersucht. So auch der tödliche Absturz eines Bergführers und seines Gastes am Mittwoch am Matterhorn. Dieser Unfall ereignete sich abseits markierter Wege im hochalpinen Gelände. Hier kann man sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Weg und allfällige Kletterseile laufend überprüft werden.

Dafür komme auf solchen Touren dem Bergführer eine zentrale Rolle zu, sagt Rolf Sägesser. Er ist beim Schweizer Alpenclub (SAC) Fachleiter Ausbildung und Sicherheit und selber Bergführer. «Er übernimmt die Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit des Gastes», betont Sägesser.

Dazu gehöre, dass Routen so gewählt würden, dass sie sicher seien. Diese Verantwortung spüre er selber stets, wenn er Gäste führe, sagt Sägesser. Denn wenn etwas schieflaufe, komme sofort die Haftungsfrage auf. Allerdings werden auch Bergführer nach Unfällen nur selten verklagt.

Aus juristischer Sicht ist jeder Bergunfall ein Einzelfall. Glücklicherweise sind sie relativ selten – gemessen an den vielen Leuten, die es in die Berge zieht.

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