- Erstmals nach dem USR-III-Nein haben sich die Finanzdirektoren der Kantone getroffen.
- Die Finanzdirektoren unterstrichen die Notwendigkeit einer schnellen Lösung.
- Auf eine konkrete Strategie für das weitere Vorgehen haben sie sich nicht festgelegt.
- Sie wollen ihre Anliegen beim Bundesrat einbringen, der im Sommer eine neue Vorlage präsentieren will.
Nach dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III ist auch bei den Kantonen guter Rat teuer. Die Finanzdirektoren haben sich am Freitag zu einer ersten Aussprache getroffen. Einigkeit gibt es nur darüber, dass es rasch eine neue Vorlage braucht.
Gewisse Unternehmen seien bereits von umliegenden Ländern angegangen worden, die sich als Standort anböten, sagte Charles Juillard, Finanzdirektor des Kantons Jura und Präsident der Finanzdirektorenkonferenz der Kantone (FDK).
Firmen brauchen Rechtssicherheit
Es brauche rasch Rechtssicherheit. «Wir sind froh, wenn wir den Firmen so rasch wie möglich Angaben machen können, wie es weitergeht», sagte auch die Basler Finanzdirektorin und FDK-Vizepräsidentin Eva Herzog.
Wie es weitergeht, ist aber vorläufig auch für die Kantone unklar. «Wir müssen nicht bei Null anfangen», erklärte Juillard. Auf das vorhandene Modell könne man aufbauen. Unbestritten ist auch, dass die alten Steuerprivilegien abgeschafft werden müssen. Weitere Eckwerte haben die Finanzdirektoren indes nicht definiert. Eine Möglichkeit wäre laut Juillard, die zinsbereinigte Gewinnsteuer fallen zu lassen. Auch über die Dividendenbesteuerung sei diskutiert worden.
Medienberichte, wonach die FDK auch eine engere Patentbox und tiefere Forschungsabzüge vorschlagen will, bestätigte Juillard nicht. Dass ihnen an mehr Klarheit vor der nächsten Abstimmung gelegen ist, hingegen schon. Die Unsicherheit über die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III dürfte einer der Gründe für das wuchtige Nein an der Urne am 12. Februar gewesen sein.
Anliegen beim Bundesrat einbringen
Es sei wahrscheinlich besser, wenn die Kantone konkrete Vorlagen hätten, sagte Herzog dazu. Dafür müsste aber auch bereits eine Verordnung vorhanden sein, damit die Kantone abschätzen könnten, wie die Umsetzung aussehe. «Das sollte ein besseres Zusammenspiel geben beim nächsten Mal», sagte Herzog.
Ihre Anliegen wollen die Kantone in den Anhörungen einbringen, die der Bundesrat nun durchführt. Zudem sind sie mit vier Mitgliedern im Steuerungsorgan vertreten, das bereits an der Ausarbeitung der ersten Vorlage massgeblich mitgewirkt hat.
Neben Herzog nehmen darin der St. Galler Finanzdirektor Benedikt Würth, Heinz Tännler aus Zug und Serge Dal Busco aus Genf Einsitz. Der Bundesrat will bis im Sommer die Eckwerte einer neuen Vorlage festlegen. Dass eine solche doch noch 2019 in Kraft treten könnte, hält Juillard für unwahrscheinlich. Vor 2020 sei dies schon wegen des parlamentarischen Prozesses nicht möglich, sagte er.