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Nach Witwerrenten-Urteil Hier werden Männer diskriminiert oder ungleich behandelt

In gewissen Bereichen werden Männer aufgrund ihres Geschlechts ungleich behandelt. Ein Experte schätzt ein.

Es war ein Urteil, welches aufhorchen liess: Die Schweiz diskriminiert Männer bei Renten für verwitwete Personen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Beschwerde eines Witwers gutgeheissen.

Um einen guten Überblick zu erhalten über die Thematik, dient das Postulat von FDP-Ständerat Andrea Caroni aus dem Jahr 2019. Er hatte den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Normen des Bundesrechts direkt nach Geschlecht unterscheiden.

Darin werden die verschiedensten Ungleichbehandlungen von Männern aufgrund ihres Geschlechts erwähnt. Beispielsweise, dass das Kindesverhältnis in erster Linie an die Mutter, d.h. die gebärende Frau, angeknüpft wird. Beim Vater entsteht das Kindesverhältnis entweder durch Ehe mit der Mutter, durch Anerkennung oder durch Gerichtsurteil.

Markus Theunert ist Generalsekretär von «Männer.ch», dem Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen. Er schätzt die wichtigsten Bereiche ein, bei welchen die Männer in der Schweiz rechtlich ungleich behandelt werden.

Landesverteidigung

Die Bundesverfassung unterscheidet bei der Landesverteidigung zwischen Frauen und Männern, indem einzig Männer verpflichtet werden, Militärdienst zu leisten, und indem alle Männer, die weder Militär- noch Ersatzdienst leisten, eine Abgabe schulden.

Theunert: Die Wehrpflicht nur für Männer steht im Widerspruch zur Bundesverfassung Art. 8. Hier ist klar formuliert, dass es in der Schweiz keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geben darf. Wenn die Wehrpflicht nur für Männer keine solche sein soll, dann muss man argumentieren, dass es Männern von Natur aus leichter fällt, Gewalt anzuwenden oder sie besser geeignet seien, Kriege zu führen. Das ist aber ein unhaltbarer Zirkelschluss, weil damit einfach soziale Zuschreibungen zu biologischen Tatsachen erklärt werden. Aus unserer Sicht muss der Grundsatz lauten: Dienstpflicht für alle oder niemand.

Markus Theunert

Markus Theunert

Gesamtleiter männer.ch

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Markus Theunert ist Leiter des Schweizerischen Instituts für Männer- und Geschlechterfragen. Der studierte Psychologe ist Autor mehrerer Bücher, zuletzt erschien von ihm «Jungs, wir schaffen das. Ein Kompass für Männer von heute.»

Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub unterscheidet sich aus rechtlicher Sicht vom Mutterschaftsurlaub durch seine kürzere Dauer und durch den fehlenden Kündigungsschutz für den Vater während dieser Zeit.

Theunert: Männer (genau genommen: Cis-Männer) können nicht schwanger werden und keine Kinder gebären. Deshalb ist es nicht grundsätzlich eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, wenn Frauen einen längeren Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen können als Männer einen Vaterschaftsurlaub. Jedoch ist die Ausgestaltung stark von sozialen Erwartungen geprägt. Um Gleichstellung zu realisieren, sollten frisch gebackene Mütter und Väter möglichst gleiche Chancen haben, um Kompetenzen in der Kinderbetreuung zu erwerben und möglichst gleich stark in der Erwerbstätigkeit beeinträchtigt sein.

Rentenalter wird angeglichen

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Für Frauen wird das Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht. Neu ist in der Gesetzgebung nicht mehr vom ordentlichen Rentenalter die Rede, sondern vom Referenzalter. 50.6 Prozent der Stimmenden hatten sich Ende September für die Erhöhung des Frauenrentenalters ausgesprochen.

Strafrecht

Die Vergewaltigung, so wie sie im Strafgesetzbuch definiert ist, deckt einzig den Beischlaf ab, zu dem eine Frau genötigt wird. Der Ständerat hat sich im Juni für eine Änderung ausgesprochen, womit der Tatbestand geschlechtsunabhängig formuliert werden soll. Voraussichtlich in der Wintersession wird sich der Nationalrat damit befassen.

Theunert: Natürlich können auch Männer vergewaltigt werden. Die aktuelle Definition ist zu eng geführt. Im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts wurde dieses Problem erkannt und soll angepasst werden.

Video
Aus dem Archiv: Diskriminierung bei Witwerrente
Aus Tagesschau vom 11.10.2022.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten.

Tagesschau, 11.10.2022, 19:30 Uhr

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