Das Wichtigste in Kürze
- Die Netzneutralität ist in der Schweiz nicht im Gesetz verankert, doch der Bundesrat plant eine Transparenzregel im neuen Fernmeldegesetz.
- Schweizer Telekomanbieter wehren sich und sehen mit ihrem Verhaltenskodex die Gleichbehandlung gesichert.
- Befürworter einer Regulierung wiederum sehen ohne gesetzlichen Rahmen die Netzneutralität in Gefahr.
Zur Netzneutralität gibt es in der Schweiz derzeit keine gesetzliche Regelung. Derzeit würden Fernmeldedienst-Anbieter wie Swisscom oder Cablecom in der Schweiz aber ohnehin schon alle gleich behandeln, bekräftigte Bundespräsidentin Doris Leuthard erst vor wenigen Wochen vor den Bundeshausmedien: «Im Moment haben wir keine Anzeichen, dass in der Schweiz die Netzneutralität verletzt wird. Deshalb haben wir uns auch entschieden, dass wir jetzt keine gesetzliche Regelung brauchen.»
Transparenzregel als Minimum?
So möchte der Bundesrat im neuen Fernmeldegesetz das Thema Netzneutralität nur eher sanft regulieren – mit einer Transparenzvorschrift. Demnach müssten Fernmeldedienstanbieter ihre Kunden künftig darüber informieren, welche Daten sie wie schnell transportieren. Weiterreichende Vorschriften soll es keine geben.
Das genüge nicht, sagt der grüne Nationalrat Balthasar Glättli, den das Thema seit langem umtreibt. Die Transparenzvorschrift bedeute einfach, «dass wir aus der Pfahlbauersituation mit überhaupt keiner Regulierung dorthin kommen, wo die USA jetzt hingekommen ist: Transparenzvorschriften ohne jegliche Regulierung.» Das sei schlecht für Internet-Nutzerinnen und -Nutzer, betont Glättli.
Tekekom-Branche für Selbstregulierung
Ganz anders die Telekombranche: Ihr geht die vom Bundesrat vorgeschlagene Transparenzvorschrift zu weit. Die Branche verweist auf die Selbstregulierung. Dabei verpflichten sich die vier grössten Anbieter in einer Art Verhaltenskodex zu einem offenen Internet, wie der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) schreibt.
Die Befürworter von schärferen Regeln wie Glättli hingegen bezeichnen den Kodex als reine Marketing-Massnahme. Ob der Bundesrat den offensichtlich tiefen Graben mit seiner Transparenzvorschrift zuschütten kann, ist offen.
Erste Antworten gibt es bald: Anfang nächsten Jahres beschäftigt sich die zuständige Nationalratskommission mit dem neuen Fernmeldegesetz – und damit auch mit dem Thema Netzneutralität.