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Neue BAG-Empfehlungen Kinder mit leichten Erkältungssymptomen dürfen in die Schule

  • Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat seine Empfehlungen für Kinder unter 12 Jahren angepasst.
  • Neu definieren die Richtlinien, unter welchen Bedingungen symptomatische Kinder bis 12 Jahren die Schule sowie schul- und familienergänzende Betreuungseinrichtungen besuchen können.
  • Demnach dürfen Kinder etwa mit Schnupfen, leichtem Husten oder leichtem Halsweh die Schule besuchen – bei Fieber jedoch nicht.

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Schüler erkranken – zeigen aber nur schwache Symptome
aus Info 3 vom 24.09.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 17 Sekunden.

Das BAG geht in seinen neuen Empfehlungen davon aus, dass Kinder sich zwar ebenfalls mit dem Coronavirus anstecken können, aber weniger häufig Symptome haben und das Virus seltener übertragen.

Empfehlungen zum Test-Prozedere

Gemäss den am Freitag veröffentlichten neuen Empfehlungen müssen Kinder mit Krankheitssymptomen zuhause bleiben, wenn sie zuvor zu einer Person mit Covid-19-Symptomen engen Kontakt gehabt haben. Wird diese Kontaktperson positiv getestet, soll auch das Kind getestet werden; die Eltern sollen sich beim Kinderarzt melden.

Ist der Test der Kontaktperson negativ, muss das Kind ebenfalls daheim bleiben solange es Symptome hat. Erst 24 Stunden nach dem Abklingen des Fiebers oder wenn ein starker Husten besser geworden ist, darf es wieder in die Schule gehen.

Leichter Husten und leichtes Halsweh sind ok

Unter 12-jährige Kinder sollten die Schule und auch Betreuungseinrichtungen möglichst besuchen können, schreibt das BAG. Kinder dieser Altersgruppe steckten sich in diesen Einrichtungen seltener mit Covid-19 an als in der Familie.

Mit leichten Erkältungssymptomen wie Schnupfen, Halsweh und/oder leichtem Husten dürfen Kinder weiterhin in die Schule oder in die Tagesstätte gehen. Voraussetzung ist, dass ihr Allgemeinzustand gut ist und sie keinen engen Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symptomen gehabt haben.

Mit Fieber jedoch daheim bleiben

Bei Fieber und/oder starkem Husten muss das Kind hingegen daheim bleiben, auch wenn es keinen engen Kontakt mit einer Person mit Corona-Symptomen gehabt hat. Erst 24 Stunden nach dem Abklingen des Fiebers oder wenn der Husten innerhalb von drei Tagen deutlich nachlässt, darf es in die Schule oder die Betreuungseinrichtung.

Hält das Fieber mehr als drei Tage an oder bleibt der Husten mehr als drei Tage stark, sollte ein Kinderarzt oder eine Kinderärztin kontaktiert werden. Kommen Symptome wie Magen-Darm-Beschwerden, Kopf- oder Gliederschmerzen oder Verlust von Geruchs- und/oder Geschmackssinnn dazu, sollte ebenfalls ein Arzt kontaktiert werden.

SRF 4 News, 24.09.2020, 13.30 Uhr;

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