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Schwierige Entscheidung: Gehen oder doch in Mitholz bleiben?
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 10.03.2022. Bild: Keystone
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Neuer Entscheid des VBS Munitionslager: Es müssen doch nicht alle Mitholz verlassen

  • Das riesige unterirdische Munitionslager Mitholz wurde 1947 bei einer Explosion verschüttet. In den eingestürzten Anlageteilen und Schuttkegel liegen noch tausende Tonnen Munition und Sprengstoff.
  • 2018 kamen Expertinnen und Experten zum Schluss, dass vom Lager eine grössere Gefahr ausgeht als bis dahin angenommen. Es soll vollständig geräumt werden.
  • Anders als bisher verkündet dürfen 87 Bewohnerinnen und Bewohner in Mitholz bleiben, wenn sie das wollen.
  • Allerdings dürfte die Lebensqualität jahrelang eingeschränkt sein: Lärm, Staub und Erschütterungen seien zu erwarten, teilte das Verteidigungsdepartement (VBS) am Mittwoch mit.

An einer Informationsveranstaltung am Mittwochabend schaffte das VBS Klarheit. 51 Bewohnerinnen und Bewohner müssen Mitholz verlassen. Denn sie wohnen zu nahe am ehemaligen Munitionslager – im sogenannten Sicherheitsperimeter. In dieser Zone dürfen sich Personen nicht dauerhaft aufhalten. Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung werde unter Auflagen möglich sein, so das VBS.

87 Bewohner leben in der äussersten Gefahrenzone und können bleiben, wenn sie wollen, so das VBS. Temporäre Evakuierungen sind allerdings möglich. Sie müssen sich entscheiden: Bleiben – oder gehen?

Zunächst ging man davon aus, dass alle Bewohner ihre Häuser spätestens 2030 aus Sicherheitsgründen verlassen müssen. Dem ist jetzt doch nicht so. Wer sich für das Verbleiben in Mitholz entscheidet, müsse aber mit Lärm und Erschütterungen rechnen, eventuell sogar mit einer temporären Evakuierung. Die Entscheidung sei nicht sofort nötig, so das VBS.

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87 Bewohner müssen Mitholz nicht zwingend verlassen
Aus 10 vor 10 vom 09.03.2022.
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Der Dialog mit der Bevölkerung ist seit längerem im Gang. Das VBS hat bisher vier Liegenschaften gekauft, vier weitere folgen in Kürze. Die Kaufpreise sind nicht bekannt. Drei Familien sind bereits weggezogen. Die Liegenschaftskäufe und Umzüge müssten spätestens 2030 abgeschlossen sein. Für die Erstellung der Schutzbauten für Strasse und Bahn müssen die ersten Bewohner ihre Häuser allerdings schon 2025 verlassen.

Linienführung geklärt

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Bekannt ist nun auch die künftige Linienführung der Nationalstrasse, welche die Kantone Bern und Wallis verbindet. Damit sie während der Räumung geschützt ist, soll der bestehende Lawinenschutztunnel in Richtung Frutigen verlängert werden. Diese Schutzbaute wird nach Abschluss der Räumung als Ortsumfahrung bestehen bleiben.

Mehrere Varianten wurden geprüft, entschieden haben sich die Behörden für eine Linienführung östlich der heutigen Ortsdurchfahrt. Mit einem im Fels erstellten Tunnelteil tangiere diese nur wenige Gebäude, ermögliche eine gute Baustellen-Situation und passe gut ins Ortsbild, hiess es an der Medienorientierung.

10vor10, 21:50 Uhr, 09.03.2022;

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