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Neuer Prozess in Zürich Staatsanwaltschaft erhebt erneut Anklage gegen Straftäter Brian

Der wohl bekannteste Straftäter der Schweiz muss sich in einem neuen Prozess vor Gericht verantworten: Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft Brian 30 Straftaten vor. Diese soll er zwischen 2018 und 2021 im Gefängnis begangen haben.

Beim schwersten Delikt handelt es sich um eine versuchte schwere Körperverletzung. Brian soll in der Zürcher Strafanstalt Pöschwies ein Stück Glas auf einen Aufseher geworfen haben. «Dieser wurde am Auge verletzt», sagt Erich Wenzinger, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft.

Haltlose Vorwürfe?

Weiter wirft die Staatsanwaltschaft Brian drei einfache Körperverletzungen und sieben Sachbeschädigungen vor. Es geht um eine Schadenssumme von rund 22'000 Franken. Angeklagt ist der 27-Jährige ausserdem wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Die Verteidiger von Brian äussern sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen. In der Vergangenheit kritisierten sie aber, diese seien haltlos.

Ein Bild von Brian
Legende: Wann der neue Prozess gegen Brian beginnt, ist offen. Es gilt die Unschuldsvermutung. SRF/Linda Graedel

Ursprünglich hätte Brian bereits im letzten Jahr aus der Haft entlassen werden sollen. Denn es drohte eine sogenannte Überhaft.

Was ist eine Überhaft?

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Dies bedeutet, dass eine Haft bereits länger dauert als die zu erwartende Freiheitsstrafe im entsprechenden Verfahren. Unter diesem Aspekt war die Sicherheitshaft von Brian gemäss Justiz nicht mehr verhältnismässig.

Aus der Entlassung wurde jedoch nichts. Die Zürcher Staatsanwaltschaft leitete wegen der mutmasslichen Straftaten im Gefängnis ein neues Verfahren ein. Brian sitzt seither in Untersuchungshaft.

Untersucht hat die Staatsanwaltschaft zuerst 33 Vorwürfe. In zwei Fällen erhebt sie nun keine Anklage, weil sie Brian kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachweisen konnte. In einem Fall zog ein Mitgefangener seine Anzeige zurück.

Noch keine Strafe gefordert

Mit den 30 anderen Vorwürfen muss sich jetzt das Bezirksgericht Dielsdorf befassen. Ein Strafmass fordert die Staatsanwaltschaft noch nicht. Der Grund ist ein zweites Strafverfahren. Das Obergericht hat Brian wegen eines Angriffes auf einen Gefängnisaufseher schon verurteilt.

Doch das Bundesgericht hat entschieden, dass das Obergericht den Fall nochmals prüfen muss. Brians Verteidiger hatten argumentiert, dass er sich nur gegen die unmenschlichen Haftbedingungen gewehrt habe. Sieht dies auch das Obergericht so, würde das die neue Anklage beeinflussen.

Für Brian gilt die Unschuldsvermutung. Wann es zum neuen Prozess am Bezirksgericht Dielsdorf kommt, ist offen. Bis dann will die Staatsanwaltschaft Brian im Gefängnis behalten. Sie stellt Antrag auf Sicherheitshaft.

Korrigendum

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In einer ersten Version des Artikels hiess es, Brian sei wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Es handelt sich aber um versuchte schwere Körperverletzung. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12.04.2023, 12.03 Uhr ; 

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