Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Januar 2018 gilt für Arzt-und Spitalrechnungen der neue Tarmed, welcher vom Bundesrat eingesetzt wurde.
- Die Änderungen im Tarifsystem sind teilweise einschneidend. So wurden die Konsultationszeiten für Patienten um rund die Hälfte auf 20 Minuten verkürzt.
- Eine Ausnahme gibt es für Kinder unter sechs Jahren und Personen über 75 Jahren: Bei ihnen darf der Arzt bei Bedarf zwei Mal fünf Minuten mehr Zeit aufwenden.
- Diese Zeiteinheiten müssen auf der Abrechnung vermerkt und in der Krankengeschichte begründet sein.
Kleine Kinder müssen beim Doktor erst Vertrauen gewinnen
Urs Stoffel von der Ärztevereinigung FMH weiss, weshalb diese zusätzlichen Minuten für Kinder und ältere Personen äusserst wichtig sein können: «Kleine Kinder haben mehr Angst, es braucht mehr Zeit, ihr Vertrauen zu gewinnen, die Mutter muss einbezogen werden und es dauert länger, bis ein Kleinkind für eine Untersuchung bereit ist.»
Und auch ältere Patienten mit mehreren Gebrechen würden mehr Zeit in Anspruch nehmen. Nur schon das Aus- und wieder Anziehen bei einem älteren Menschen kann länger dauern. Deshalb sei dieser Zeitzuschlag nicht als Strafzuschlag für Senioren oder Kleinkinder zu verstehen, so Urs Stoffel.
Der Tarmed gilt zurzeit als Übergangslösung. Die grossen Ärzte- und Spitalverbände verhandeln mit den Versicherern und Tarifpartnern über die Revision. Ein Vorschlag sollte laut FMH bis Ende Jahr dem Bundesrat präsentiert werden.