Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Neues Nachlassverfahren Nationalrat will Verschuldeten eine zweite Chance geben

  • Die Vorlage für einen teilweise neuen Umgang mit verschuldeten Personen in der Schweiz hat eine erste Hürde genommen.
  • Der Nationalrat sagte in der Gesamtabstimmung mit 121 zu 71 Stimmen bei 3 Enthaltungen Ja dazu.
  • Nun ist der Ständerat am Zug.

Es beginnt manchmal so: Menschen werden Eltern, das Geld ist knapp, die Beziehung geht auseinander, Alimente sind zu zahlen, die Steuern drücken, der Lohn wird gepfändet – was bleibt, ist ein Betrag am Existenzminimum.

Um diese Schuldenspirale zu durchbrechen, will der Bundesrat das entsprechende Gesetz ändern. SP-Justizminister Beat Jans schilderte eindringlich die Ausweglosigkeit, in der sich Betroffene befinden: «Die Schuldenberatungsstellen beklagen dies seit Jahren: Neun von zehn Ratsuchenden müssen sie mitteilen, dass sie ihnen nicht helfen können.»

Darum geht es in der Vorlage

Box aufklappen Box zuklappen

Kernpunkt der Vorlage sind zwei Neuerungen: Erstens soll ein vereinfachtes Nachlassverfahren eingeführt werden. Bisher kommt ein sogenannter Nachlassvertrag nur zur Anwendung, wenn eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger diesem zustimmt.

Im neuen, vereinfachten Nachlassverfahren soll eine Mehrheit der Gläubiger für das grüne Licht zum Verfahren ausreichen. Ein Gericht muss diesen Schritt für angemessen halten.

Zweitens soll für hoffnungslos verschuldete Personen ein neues Sanierungskonkursverfahren eingeführt werden. Es geht um Leute, bei denen kein Nachlassvertrag gelingen kann. Der Schuldner muss in einer ersten Phase alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben und seine Bemühungen um das Erzielen eines regelmässigen Einkommens nachweisen.

Kommt der Schuldner während dieses Verfahrens seinen Pflichten nach, muss er die verbleibenden offenen Forderungen nicht begleichen, wobei aber mehrere Ausnahmebedingungen gelten.

Fast zu viel Druck auf die Tränendrüse war das für Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy: «Ihre herzergreifenden Geschichten, Herr Bundesrat, in allen Ehren, die gibt es, es gibt aber auch gewisse Leute, welche schlicht zu viel konsumieren und ihre Schulden nicht mehr bezahlen können.»

Auch Barbara Steinemann von der SVP erwähnte solche Leute, die mit leichtsinnigem Verhalten Schulden anhäuften: «Mit Auto-Leasing, überheblichem Lebensstil, Shoppingexzessen, Geldspiel oder naiven Investitionen.» Schulden zu machen, dürfe sich nicht lohnen. Im gut ausgebauten Sozialstaat Schweiz würden solche Leute nicht ins Leere fallen.

Der gescholtene Bundesrat gab den beiden recht, aber um die Leichtsinnigen gehe es gar nicht. Das Sanierungs­konkurs­verfahren werde nicht den Schuldnern dienen, welche selbstverschuldet in diese Situation gerieten, etwa einfach, weil sie auf zu grossem Fuss lebten. Die Chance, dass solche Leute von diesen Verfahren erfasst würden, sei klein, und dass sie durchkämen, noch kleiner.

SVP-Fraktion allein gegen alle

Mit 125 zu 66 Stimmen bei 2 Enthaltungen scheiterte zu Beginn der Debatte ein Nichteintretensantrag. Alle anderen Fraktionen stimmten für Eintreten. «Wir geben mit dieser Vorlage Menschen eine Chance für einen Neuanfang», betonte SP-Nationalrat Ueli Schmezer.

Die meisten hoch verschuldeten Menschen seien nach einem Schicksalsschlag in diese Situation geraten, lautete der Tenor im Saal. Ein Schuldenschnitt nütze ihnen und dem Staat – denn dieser könne nach einem Neustart wieder Steuern eintreiben.

Drei bis vier Jahre Abschöpfungsdauer

Nach dem Eintreten debattierte der Nationalrat gegen dreissig Änderungsanträge. Umstritten war vor allem die Dauer, während der im Sanierungs­konkurs­verfahren ein Schuldner alle Mittel abgeben muss.

Person spricht im Parlamentssaal.
Legende: Jans spricht im Nationalratssal. Keystone / Peter Schneider

Der Nationalrat sprach sich letztlich für drei Jahre aus – allerdings mit dem Zusatz, dass Gerichte diese Dauer auf vier Jahre verlängern können. Dies, wenn der Schuldner seit mehr als einem Jahr dauernd zahlungsunfähig ist und für die Entwicklung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine aussichtsreiche Prognose gestellt werden kann. Abgelehnt wurde ein Antrag, diese Dauer auf fünf Jahre zu verlängern.

Der Nationalrat bestimmte auch, dass Vermögen, welches dem Schuldner ausserordentlich zufällt, nachträglich zur Konkursmasse gezogen wird, und zwar zeitlich unbeschränkt. Gemeint sind etwa Erbschaften. Der Bundesrat wollte eine Frist von fünf Jahren seit Schluss des Sanierungskonkurses festlegen.

Abgelehnt wurde schliesslich auch ein Antrag, alle Bestimmungen des neuen Sanierungs­konkurs­verfahrens ganz aus dem Gesetz zu streichen.

Rendez-vous, 16.12.2025, 12:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel